Kündigung erhalten?
Gekündigt oder dein Vertrag läuft aus? Nutze die Zeit bis dahin für deine Gründung.
Wer von Arbeitslosigkeit bedroht ist, kann den Gutschein für das Gründungscoaching schon vor dem letzten Arbeitstag bekommen. So ist dein Businessplan fertig, wenn die Arbeitslosigkeit beginnt.

Warum es sich lohnt, jetzt schon anzufangen
Viele warten mit dem Gründungscoaching, bis sie arbeitslos sind. Dabei kann die Agentur für Arbeit den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein auch Menschen ausstellen, denen die Arbeitslosigkeit droht: zum Beispiel nach einer Kündigung durch den Arbeitgeber oder wenn ein befristeter Vertrag ausläuft.
Dann läuft dein Coaching schon in der Kündigungsfrist, online und auch abends neben der Arbeit. Am ersten Tag der Arbeitslosigkeit sind Businessplan, Finanzplan und die Stellungnahme der fachkundigen Stelle fertig. Du kannst zügig gründen und den Gründungszuschuss beantragen, statt erst dann mit der Planung zu beginnen.
Das hat einen handfesten Vorteil: Für den Gründungszuschuss brauchst du bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld. Je weniger Zeit nach dem letzten Arbeitstag vergeht, desto mehr bleibt davon übrig.
Das Coaching umfasst bis zu 100 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Mit dem Gutschein ist es für dich kostenlos.
Wer den Gutschein schon vorher bekommen kann
- Dein Arbeitgeber hat dir gekündigt.
- Dein befristeter Vertrag läuft aus und wird nicht verlängert.
- Du hast einen Aufhebungsvertrag unterschrieben oder dein Betrieb wird umstrukturiert, und das Ende steht fest.
Du arbeitest und bekommst zusätzlich Bürgergeld? Dann ist das Jobcenter zuständig und kann den Gutschein ebenfalls ausstellen.
Voraussetzung ist, dass du dich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend gemeldet hast. Ob du den Gutschein bekommst, entscheidet die Agentur im Einzelfall.
So gehst du vor
Arbeitsuchend melden
Melde dich spätestens drei Monate vor dem letzten Arbeitstag bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend. Erfährst du später vom Ende, hast du dafür drei Tage Zeit. Das geht online, telefonisch oder vor Ort.
Kostenloses Erstgespräch
Wir sprechen über deine Idee und deinen Zeitplan. Danach bekommst du die Eignungsfeststellung und einen vorbereiteten Antrag für den Gutschein.
Gutschein beantragen
Du reichst die Unterlagen bei deiner Ansprechperson der Agentur für Arbeit ein. Mit unserer Terminvorbereitung übst du das Gespräch vorher.
Coaching in der Kündigungsfrist
Dein Coach begleitet dich bis zum fertigen Businessplan. Gegründet wird erst nach Beginn der Arbeitslosigkeit; den genauen Tag stimmen wir mit dir ab.
- Wer sich zu spät arbeitsuchend meldet, bekommt in der Regel eine Sperrzeit von einer Woche beim Arbeitslosengeld.
- Kündigst du selbst oder unterschreibst einen Aufhebungsvertrag, kann eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen folgen. Dein Anspruch auf Arbeitslosengeld wird dann kürzer. Lass dich vorher beraten.
- Den Gründungszuschuss gibt es nur, wenn du bei der Gründung Anspruch auf Arbeitslosengeld hast. Gründest du noch während der Beschäftigung, ist er nicht mehr möglich.
- Gutschein und Gründungszuschuss sind Ermessensleistungen. Die Entscheidung trifft die Agentur für Arbeit.
Du bist ungekündigt angestellt?
Solange dein Arbeitsverhältnis weiterläuft und kein Ende feststeht, sieht das Gesetz keinen Gutschein für ein Gründungscoaching vor. Das sagen wir dir lieber ehrlich vorher. Sobald ein Ende feststeht, sieht es anders aus. Im Erstgespräch schauen wir gemeinsam, welcher Weg für dich passt.
Lass uns deine Gründung jetzt schon planen.
Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Wir melden uns innerhalb eines Werktags.
