Gründen im Kreis Pinneberg
Dein Weg zum Gründungscoaching beginnt im Kreis Pinneberg
Du willst dich selbständig machen und suchst nach einer Möglichkeit, ohne eigene Kosten ein Coaching zu bekommen? Im Kreis Pinneberg kannst du über die Agentur für Arbeit Elmshorn oder das Jobcenter Pinneberg einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) beantragen. Damit übernimmst du keine Rechnung – das Coaching wird direkt mit dem Gutschein abgerechnet. Ob du den Gutschein erhältst, entscheidet allein deine Vermittlungsfachkraft. Sobald du ihn hast, kannst du dich für ein Einzelcoaching anmelden, das komplett online stattfindet.
Der Kreis Pinneberg mit seinen rund 325.000 Einwohnerinnen und Einwohnern erstreckt sich über etwa 636 Quadratkilometer. Hier leben Menschen in Städten wie Elmshorn, Pinneberg oder Wedel, aber auch in kleineren Gemeinden wie Appen, Heist oder Tangstedt. Egal, ob du in einer größeren Stadt oder in einer ländlich geprägten Gemeinde wohnst: Das Coaching ist bundesweit verfügbar und findet ausschließlich per Video statt. Du brauchst kein Büro vor Ort und musst keine Anfahrtswege einplanen.
Wer ist für dich zuständig?
Wenn du Arbeitslosengeld beziehst, ist die Agentur für Arbeit Elmshorn deine Anlaufstelle. Dort kannst du nicht nur den AVGS beantragen, sondern auch prüfen lassen, ob du Anspruch auf den Gründungszuschuss hast. Falls du Bürgergeld erhältst, ist das Jobcenter Pinneberg für dich zuständig. Hier kannst du den AVGS und das Einstiegsgeld beantragen. In beiden Fällen entscheidet die jeweilige Stelle, ob eine Förderung möglich ist.
Im Coaching erarbeitest du deinen Businessplan und die Finanzplanung, die Rentabilität und Liquidität deines Vorhabens umfasst. Im Coaching arbeitest du mit deinem Coach an einem Geschäftskonzept, das darauf ausgerichtet ist, die Prüfung einer fachkundigen Stelle zu bestehen. Die Stellungnahme selbst ist für dich inklusive und kommt bewusst von einer unabhängigen fachkundigen Stelle, nie von deinem eigenen Coach. Merkt die Stelle noch Lücken an, arbeitest du sie mit deinem Coach nach. So hat dein Antrag bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter das Gewicht einer neutralen Prüfung. Wie sie ausfällt, liegt allein in deren Entscheidung.
Der erste Schritt ist ein kostenloses Erstgespräch. Danach erhältst du alle weiteren Unterlagen per E-Mail. Sobald du den AVGS hast, kann das Coaching beginnen – ganz ohne Wartezeiten vor Ort.

