Gründen im Altmarkkreis Salzwedel
Wer ist für dich zuständig – Agentur für Arbeit oder Jobcenter?
Im Altmarkkreis Salzwedel gibt es zwei Wege, wenn du dich selbständig machen möchtest und eine Förderung brauchst. Welcher für dich gilt, hängt davon ab, ob du Arbeitslosengeld I oder Bürgergeld bekommst. Für Arbeitslosengeld ist die Agentur für Arbeit Sachsen-Anhalt Nord zuständig. Dort kannst du den Gründungszuschuss beantragen. Falls du Bürgergeld erhältst, ist das Jobcenter Altmarkkreis Salzwedel deine Anlaufstelle. Hier gibt es das Einstiegsgeld. Beide Stellen entscheiden allein, ob sie dich fördern. Sie sind auch die einzigen, die dir den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ausstellen können, mit dem das Coaching bezahlt wird.
Der Altmarkkreis Salzwedel erstreckt sich über rund 2.304 Quadratkilometer und hat etwa 80.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Die größten Städte sind Salzwedel, Gardelegen und Klötze. Egal, ob du in einer dieser Städte oder in einer kleineren Gemeinde wie Arendsee, Kalbe oder Diesdorf lebst – die Zuständigkeit bleibt gleich. Die Agentur für Arbeit und das Jobcenter sind für den gesamten Kreis da, nicht nur für bestimmte Orte.
Online-Coaching für Gründerinnen und Gründer im Altmarkkreis
Das Coaching findet ausschließlich online per Video statt. Es gibt keine Termine vor Ort, und du brauchst kein Büro in deiner Nähe. Das ist besonders praktisch, wenn du in einer kleineren Gemeinde im Altmarkkreis Salzwedel wohnst oder viel unterwegs bist. Im Coaching erarbeitest du deinen Businessplan und die Finanzplanung, also die Rentabilität und Liquidität deines Vorhabens. Falls du den Gründungszuschuss oder das Einstiegsgeld beantragst, ist eine fachkundige Stellungnahme zur Tragfähigkeit deines Plans nötig. Im Coaching arbeitest du mit deinem Coach an einem Geschäftskonzept, das darauf ausgerichtet ist, die Prüfung einer fachkundigen Stelle zu bestehen. Die Stellungnahme selbst ist für dich inklusive und kommt bewusst von einer unabhängigen fachkundigen Stelle, nie von deinem eigenen Coach. Merkt die Stelle noch Lücken an, arbeitest du sie mit deinem Coach nach. So hat dein Antrag bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter das Gewicht einer neutralen Prüfung.
Der Ablauf ist einfach: Du meldest dich für ein kostenloses Erstgespräch, bekommst die Unterlagen per E-Mail und beantragst dann den AVGS bei deiner Vermittlungsfachkraft. Sobald der Gutschein da ist, kann das Coaching beginnen. Es ist für dich kostenlos, weil es über den AVGS von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter bezahlt wird. Ob du den Gutschein bekommst, entscheidet allein deine zuständige Stelle.

