Gründen im Landkreis Anhalt-Bitterfeld
Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld erstreckt sich über rund 1.462 Quadratkilometer im östlichen Sachsen-Anhalt und zählt etwa 153.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Neben den größeren Städten wie Bitterfeld-Wolfen, Köthen (Anhalt) und Zerbst/Anhalt prägen auch Gemeinden wie Sandersdorf-Brehna, Südliches Anhalt oder Raguhn-Jeßnitz das Gebiet. Die Region grenzt an sieben Nachbarregionen, darunter die kreisfreie Stadt Dessau-Roßlau, die Landkreise Wittenberg, Salzlandkreis und Jerichower Land sowie den Saalekreis. Diese Lage bietet Gründerinnen und Gründern Zugang zu verschiedenen Wirtschaftsräumen, während das Coaching unabhängig vom Wohnort online stattfindet – ob in einer der größeren Städte oder in kleineren Gemeinden wie Aken (Elbe) oder Osternienburger Land.
Wer für dich zuständig ist Wenn du Arbeitslosengeld I beziehst, ist die Agentur für Arbeit Sachsen-Anhalt Ost deine Anlaufstelle. Dort kannst du einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) beantragen, der das Gründungscoaching abdeckt. Falls du Bürgergeld erhältst, ist das Jobcenter Anhalt-Bitterfeld für dich zuständig. Beide Stellen entscheiden allein, ob sie den Gutschein ausstellen. Im Coaching erarbeitest du deinen Businessplan und die Finanzplanung, die du für den Antrag auf Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld benötigst. Im Coaching arbeitest du mit deinem Coach an einem Geschäftskonzept, das darauf ausgerichtet ist, die Prüfung einer fachkundigen Stelle zu bestehen. Die Stellungnahme selbst ist für dich inklusive und kommt bewusst von einer unabhängigen fachkundigen Stelle, nie von deinem eigenen Coach. Merkt die Stelle noch Lücken an, arbeitest du sie mit deinem Coach nach. So hat dein Antrag bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter das Gewicht einer neutralen Prüfung.
Die Entscheidung, ob du den Gründungszuschuss oder das Einstiegsgeld erhältst, trifft ebenfalls allein die zuständige Stelle – die Agentur für Arbeit bei Arbeitslosengeld I oder das Jobcenter bei Bürgergeld. Das Coaching unterstützt dich dabei, die notwendigen Unterlagen vorzubereiten, ohne dass du vor Ort Termine wahrnehmen musst. Da es keine regionalen Büros gibt, findet die gesamte Beratung online per Video statt. So kannst du dich auf die Inhalte konzentrieren, egal ob du in Zörbig, Muldestausee oder einer anderen Gemeinde des Landkreises lebst.
Der Ablauf ist einfach: Nach einem kostenlosen Erstgespräch erhältst du alle erforderlichen Unterlagen per E-Mail. Anschließend beantragst du den AVGS bei deiner Vermittlungsfachkraft. Sobald der Gutschein bewilligt ist, beginnt das Coaching. Die Kosten übernimmt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter, sodass für dich keine Gebühren entstehen.

