Gründen im Kreis Plön
Du wohnst in Preetz, Plön oder einer der anderen Gemeinden im Kreis Plön und willst dich selbständig machen – aber du weißt nicht, wer dir weiterhilft und wie du die ersten Schritte angehst. Vielleicht hast du schon von Förderungen gehört, bist dir aber unsicher, ob sie für dich gelten und wo du sie beantragst. Im Kreis Plön sind für die meisten Gründerinnen und Gründer zwei Stellen zuständig: die Agentur für Arbeit Kiel, wenn du Arbeitslosengeld bekommst, oder das Jobcenter Plön, wenn du Bürgergeld erhältst. Beide können dir einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ausstellen, mit dem du ein Gründungscoaching bezahlst, ohne selbst etwas zu zahlen. Ob du den Gutschein bekommst, entscheidet allein deine Vermittlungsfachkraft dort.
Wer im Kreis Plön den Gutschein beantragen kann
Der AVGS ist für Menschen gedacht, die sich beruflich neu orientieren. Wenn du Arbeitslosengeld I beziehst, ist die Agentur für Arbeit Kiel deine Anlaufstelle. Dort kannst du auch den Gründungszuschuss beantragen, eine Förderung für den Start in die Selbständigkeit. Falls du Bürgergeld erhältst, ist das Jobcenter Plön zuständig. Hier gibt es das Einstiegsgeld, das ebenfalls den Übergang in die Selbständigkeit unterstützen soll. In beiden Fällen prüft deine Vermittlungsfachkraft, ob ein Gründungscoaching für dich infrage kommt. Das Coaching selbst findet ausschließlich online statt, sodass du unabhängig von deinem Wohnort im Kreis Plön – ob in Schönberg, Lütjenburg oder einer kleineren Gemeinde – teilnehmen kannst.
Im Coaching erarbeitest du deinen Businessplan und die Finanzplanung, also die Berechnungen zu Rentabilität und Liquidität. Falls du später den Gründungszuschuss oder das Einstiegsgeld beantragst, brauchst du eine fachkundige Stellungnahme zur Tragfähigkeit deines Vorhabens. Im Coaching arbeitest du mit deinem Coach an einem Geschäftskonzept, das darauf ausgerichtet ist, die Prüfung einer fachkundigen Stelle zu bestehen. Die Stellungnahme selbst ist für dich inklusive und kommt bewusst von einer unabhängigen fachkundigen Stelle, nie von deinem eigenen Coach. Merkt die Stelle noch Lücken an, arbeitest du sie mit deinem Coach nach. So hat dein Antrag bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter das Gewicht einer neutralen Prüfung. Wie sie ausfällt, entscheidet allein diese Stelle. Das Coaching selbst wird von der GRÜNDERgo GmbH durchgeführt, einem AZAV-zugelassenen Bildungsträger, der die Maßnahme „Heranführung an eine selbständige Tätigkeit“ nach § 45 SGB III anbietet. Es gibt keine Termine vor Ort, alle Gespräche finden per Video statt.
Bevor es losgeht, vereinbarst du ein kostenloses Erstgespräch, in dem du alle Fragen klären kannst. Danach erhältst du die nötigen Unterlagen per E-Mail und beantragst den AVGS bei deiner Vermittlungsfachkraft. Sobald der Gutschein bewilligt ist, kann das Coaching beginnen. So kannst du dich auf die Inhalte konzentrieren, ohne dich um die Kosten kümmern zu müssen.

