Gründen im Landkreis Marburg-Biedenkopf
Du wohnst in Marburg, Stadtallendorf oder einer der anderen Städte und Gemeinden im Landkreis Marburg-Biedenkopf und überlegst, dich selbständig zu machen. Vielleicht hast du schon eine Idee, aber du fragst dich, wer eigentlich für dich zuständig ist und wie du an eine Förderung kommst. Im Landkreis mit seinen rund 243.000 Einwohnerinnen und Einwohnern gibt es klare Anlaufstellen, die über deine finanzielle Unterstützung entscheiden – und ein Coaching, das dich auf die Gründung vorbereitet.
Wer entscheidet über deine Förderung? Wenn du Arbeitslosengeld bekommst, ist die Agentur für Arbeit Marburg dein erster Ansprechpartner. Dort kannst du den Gründungszuschuss beantragen. Falls du Bürgergeld erhältst, ist das Jobcenter Marburg-Biedenkopf für dich zuständig. Hier geht es um das Einstiegsgeld. Beide Stellen prüfen, ob du einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) bekommst. Mit diesem Gutschein kannst du ein Einzelcoaching in Anspruch nehmen, ohne selbst dafür zu zahlen. Ob du den Gutschein erhältst, entscheidet allein die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter – nicht der Bildungsträger.
Das Coaching findet ausschließlich online per Video statt und ist bundesweit verfügbar. Es gibt keine Termine vor Ort, und du musst nicht extra in eine andere Stadt fahren. Im Coaching erarbeitest du deinen Businessplan und die Finanzplanung, also die Rentabilität und Liquidität deines Vorhabens. Falls du später einen Antrag auf Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld stellst, brauchst du eine Stellungnahme zur Tragfähigkeit deiner Gründung. Im Coaching arbeitest du mit deinem Coach an einem Geschäftskonzept, das darauf ausgerichtet ist, die Prüfung einer fachkundigen Stelle zu bestehen. Die Stellungnahme selbst ist für dich inklusive und kommt bewusst von einer unabhängigen fachkundigen Stelle, nie von deinem eigenen Coach. Merkt die Stelle noch Lücken an, arbeitest du sie mit deinem Coach nach. So hat dein Antrag bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter das Gewicht einer neutralen Prüfung. Wie sie ausfällt, entscheidet allein diese Stelle.
Wie geht es für dich weiter? Bevor das Coaching beginnt, gibt es ein kostenloses Erstgespräch. Dort erfährst du, welche Unterlagen du brauchst und wie du den AVGS beantragst. Die Unterlagen schickst du per E-Mail, und sobald der Gutschein vorliegt, kann es losgehen. Das Coaching ist für dich kostenlos, weil es über den AVGS bezahlt wird. Du musst dich nicht um die Abrechnung kümmern – das übernimmt der Bildungsträger direkt mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.
Im Landkreis Marburg-Biedenkopf gibt es keine besonderen Bedingungen, die nur hier gelten. Die Regeln für den AVGS, den Gründungszuschuss oder das Einstiegsgeld sind bundesweit gleich. Das bedeutet für dich: Du kannst das Coaching nutzen, egal ob du in Marburg, Biedenkopf, Gladenbach oder einer kleineren Gemeinde wie Lohra oder Amöneburg lebst. Entscheidend ist nur, dass du den AVGS von der zuständigen Stelle erhältst.

