Gründen im Landkreis Offenbach
Am Ende des Coachings hast du deinen Businessplan und die Finanzplanung fertig in der Hand. Dazu gehören die Rentabilitätsvorschau und die Liquiditätsplanung, die zeigen, wie sich dein Vorhaben entwickeln soll. Wenn du Arbeitslosengeld oder Bürgergeld bekommst, brauchst du außerdem eine fachkundige Stellungnahme zur Tragfähigkeit deiner Gründung. Im Rahmen des Coachings erhältst du sie kostenlos von einer unabhängigen Stelle – anderswo kostet das oft mehrere hundert Euro.
Wer im Landkreis Offenbach zuständig ist
Im Landkreis Offenbach sind zwei Stellen für dich wichtig: Die Agentur für Arbeit Offenbach, wenn du Arbeitslosengeld beziehst, und das Jobcenter Offenbach, wenn du Bürgergeld erhältst. Beide können dir einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ausstellen, mit dem das Coaching bezahlt wird. Ob du den Gutschein bekommst, entscheidet allein deine Vermittlungsfachkraft. Sie prüft, ob das Coaching für deine Situation passt. Das Coaching findet ausschließlich online statt, du brauchst also kein Büro oder einen Termin vor Ort.
Der Landkreis Offenbach erstreckt sich über rund 356 Quadratkilometer und hat etwa 358.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Die größten Städte sind Rodgau, Dreieich, Langen und Neu-Isenburg. Egal, ob du in Dietzenbach, Mühlheim am Main oder einer kleineren Gemeinde wie Egelsbach oder Mainhausen lebst – das Online-Coaching ist von überall aus möglich. Du musst weder pendeln noch einen Termin in einer bestimmten Stadt vereinbaren.
So geht es weiter
Zuerst vereinbarst du ein kostenloses Erstgespräch, in dem du deine Idee besprichst und erfährst, wie das Coaching abläuft. Danach beantragst du den AVGS bei deiner Vermittlungsfachkraft. Sobald du den Gutschein hast, kannst du mit dem Coaching beginnen. Die Unterlagen erhältst du per E-Mail, und die Termine finden per Video statt. Das Coaching ist für dich kostenlos, weil es von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter übernommen wird. Ob du zusätzlich einen Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld beantragen kannst, hängt von deiner persönlichen Situation ab und wird ebenfalls von der zuständigen Stelle entschieden.

