Gründen im Landkreis Potsdam-Mittelmark
Wer ist für dich zuständig, wenn du im Landkreis Potsdam-Mittelmark gründen willst?
Im Landkreis Potsdam-Mittelmark leben rund 221.000 Einwohnerinnen und Einwohner auf einer Fläche von etwa 2.595 Quadratkilometern. Die größten Städte sind Teltow, Werder (Havel) und Kleinmachnow. Egal, ob du in Beelitz, Kloster Lehnin oder einer kleineren Gemeinde wie Ziesar oder Roskow lebst – für deine Gründung gibt es zwei mögliche Anlaufstellen: die Agentur für Arbeit Potsdam oder das Jobcenter Potsdam-Mittelmark. Welche davon für dich zuständig ist, hängt davon ab, ob du Arbeitslosengeld oder Bürgergeld bekommst.
Wenn du Arbeitslosengeld erhältst, ist die Agentur für Arbeit Potsdam dein Ansprechpartner. Dort kannst du auch den Gründungszuschuss beantragen, der dich in den ersten Monaten deiner Selbständigkeit unterstützt. Bekommst du Bürgergeld, ist das Jobcenter Potsdam-Mittelmark zuständig. Hier gibt es das Einstiegsgeld, das dir den Start erleichtern soll. In beiden Fällen entscheidet allein die zuständige Stelle, ob du eine Förderung erhältst. Deine Vermittlungsfachkraft berät dich dazu und stellt dir bei Bewilligung einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) aus.
Online-Coaching für Gründerinnen und Gründer im gesamten Landkreis
Mit dem AVGS kannst du ein Einzelcoaching in Anspruch nehmen, das dir hilft, deine Gründung vorzubereiten. Das Coaching findet ausschließlich online per Video statt und ist bundesweit verfügbar – es gibt keine Termine vor Ort. Im Coaching erarbeitest du deinen Businessplan und die Finanzplanung, die Rentabilität und Liquidität deines Vorhabens umfasst. Falls du den Gründungszuschuss oder das Einstiegsgeld beantragst, ist eine fachkundige Stellungnahme zur Tragfähigkeit deines Plans erforderlich. Im Coaching arbeitest du mit deinem Coach an einem Geschäftskonzept, das darauf ausgerichtet ist, die Prüfung einer fachkundigen Stelle zu bestehen. Die Stellungnahme selbst ist für dich inklusive und kommt bewusst von einer unabhängigen fachkundigen Stelle, nie von deinem eigenen Coach. Merkt die Stelle noch Lücken an, arbeitest du sie mit deinem Coach nach. So hat dein Antrag bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter das Gewicht einer neutralen Prüfung.
Das Coaching wird von der GRÜNDERgo GmbH durchgeführt, einem AZAV-zugelassenen Bildungsträger. Die Maßnahme „Heranführung an eine selbständige Tätigkeit“ nach § 45 SGB III ist für dich kostenlos, da sie mit dem AVGS bezahlt wird. Der Ablauf ist einfach: Nach einem kostenlosen Erstgespräch erhältst du alle Unterlagen per E-Mail und kannst den Gutschein beantragen. Sobald dieser bewilligt ist, beginnt das Coaching. So kannst du dich voll auf deine Gründung konzentrieren, egal, ob du in Bad Belzig, Nuthetal oder einer anderen Gemeinde im Landkreis Potsdam-Mittelmark lebst.

