Gründen im Landkreis Elbe-Elster
Was am Ende des Coachings vorliegt
Wenn du im Landkreis Elbe-Elster den Schritt in die Selbständigkeit planst, erarbeitest du im Coaching deinen Businessplan und die Finanzplanung. Dazu gehören die Rentabilitäts- und Liquiditätsberechnungen, die zeigen, wie sich dein Vorhaben entwickeln soll. Falls du einen Antrag auf Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld stellst, brauchst du zusätzlich eine fachkundige Stellungnahme zur Tragfähigkeit deines Vorhabens. Im Coaching arbeitest du mit deinem Coach an einem Geschäftskonzept, das darauf ausgerichtet ist, die Prüfung einer fachkundigen Stelle zu bestehen. Die Stellungnahme selbst ist für dich inklusive und kommt bewusst von einer unabhängigen fachkundigen Stelle, nie von deinem eigenen Coach. Merkt die Stelle noch Lücken an, arbeitest du sie mit deinem Coach nach. So hat dein Antrag bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter das Gewicht einer neutralen Prüfung.
Das Coaching findet ausschließlich online statt und wird von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter Elbe-Elster gefördert. Es gibt keine Termine vor Ort, und du kannst von überall im Landkreis teilnehmen – ob in Finsterwalde, Bad Liebenwerda, Herzberg oder einer der kleineren Gemeinden wie Schlieben, Plessa oder Mühlberg an der Elbe.
Wer für dich zuständig ist
Im Landkreis Elbe-Elster sind rund 98.000 Einwohnerinnen und Einwohner zu Hause, verteilt auf eine Fläche von etwa 1.904 Quadratkilometern. Die größten Städte sind Finsterwalde, Bad Liebenwerda und Herzberg (Elster), aber auch in kleineren Orten wie Doberlug-Kirchhain, Elsterwerda oder Falkenberg/Elster leben viele Menschen, die sich selbständig machen möchten. Für sie alle gilt: Die zuständige Stelle für die Förderung hängt davon ab, ob du Arbeitslosengeld oder Bürgergeld beziehst.
Die Agentur für Arbeit Cottbus ist für dich zuständig, wenn du Arbeitslosengeld erhältst. Das Jobcenter Elbe-Elster übernimmt die Förderung, wenn du Bürgergeld bekommst. Beide Stellen können dir einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ausstellen, mit dem das Coaching für dich kostenlos wird. Ob du den Gutschein erhältst, entscheidet allein deine Vermittlungsfachkraft. Der Landkreis grenzt an mehrere andere Regionen, darunter die Landkreise Oberspreewald-Lausitz, Teltow-Fläming und Wittenberg, aber für die Förderung spielt das keine Rolle: Das Coaching läuft bundesweit online über die GRÜNDERgo GmbH.
Das Coaching selbst ist eine Maßnahme nach § 45 SGB III und wird als „Heranführung an eine selbständige Tätigkeit“ angeboten. Du beginnst mit einem kostenlosen Erstgespräch, danach beantragst du den AVGS und startest mit der Erarbeitung deines Businessplans.

