Gründen im Landkreis Teltow-Fläming
Du willst dich im Landkreis Teltow-Fläming selbständig machen und suchst nach einer Möglichkeit, dein Vorhaben strukturiert anzugehen? Mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) kannst du ein Gründungscoaching nutzen, das dich bei den ersten Schritten begleitet. Der Gutschein wird von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter finanziert und deckt die Kosten für die Maßnahme ab. Ob du ihn erhältst, entscheidet allein deine Vermittlungsfachkraft – sie prüft, ob das Coaching zu deiner Situation passt. Das Coaching selbst findet ausschließlich online statt und wird von einem zugelassenen Bildungsträger durchgeführt, der dich bei der Erstellung deines Businessplans und der Finanzplanung unterstützt.
Wer ist für dich zuständig? Im Landkreis Teltow-Fläming hängt deine Anlaufstelle davon ab, welche Leistung du beziehst. Wenn du Arbeitslosengeld erhältst, ist die Agentur für Arbeit Potsdam für dich zuständig. Dort kannst du auch den Gründungszuschuss beantragen, falls du dich selbständig machen möchtest. Beziehst du Bürgergeld, ist das Jobcenter Teltow-Fläming deine Ansprechpartnerin. Hier kannst du das Einstiegsgeld als Förderung beantragen. In beiden Fällen entscheidet die zuständige Stelle, ob du einen AVGS für das Gründungscoaching erhältst. Das Coaching selbst wird nicht von der Agentur oder dem Jobcenter durchgeführt, sondern von einem externen Bildungsträger, der die Maßnahme mit dem Gutschein abrechnet.
Im Coaching erarbeitest du gemeinsam mit deinem Coach die Grundlagen für dein Gründungsvorhaben. Dazu gehören der Businessplan sowie die Planung von Rentabilität und Liquidität. Falls du eine Förderung wie den Gründungszuschuss oder das Einstiegsgeld beantragst, benötigst du zusätzlich eine Stellungnahme zur Tragfähigkeit deines Vorhabens. Im Coaching arbeitest du mit deinem Coach an einem Geschäftskonzept, das darauf ausgerichtet ist, die Prüfung einer fachkundigen Stelle zu bestehen. Die Stellungnahme selbst ist für dich inklusive und kommt bewusst von einer unabhängigen fachkundigen Stelle, nie von deinem eigenen Coach. Merkt die Stelle noch Lücken an, arbeitest du sie mit deinem Coach nach. So hat dein Antrag bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter das Gewicht einer neutralen Prüfung. Die GRÜNDERgo GmbH als Bildungsträger stellt diese Stellungnahme nicht selbst aus, sondern vermittelt sie über eine externe, neutrale Stelle.
Der erste Schritt ist ein kostenloses Erstgespräch, in dem du klärst, ob das Coaching zu dir passt. Danach erhältst du alle weiteren Unterlagen per E-Mail. Sobald du den AVGS von deiner Vermittlungsfachkraft erhalten hast, kann das Coaching beginnen. Da es online stattfindet, bist du nicht an einen Ort gebunden und kannst von überall im Landkreis Teltow-Fläming teilnehmen – ob in Ludwigsfelde, Luckenwalde oder einer der kleineren Gemeinden.

