Gründen im Landkreis Ostprignitz-Ruppin
Du wohnst in Neuruppin, Wittstock/Dosse oder einer anderen Gemeinde im Landkreis Ostprignitz-Ruppin und möchtest dich selbständig machen. Vielleicht hast du schon eine Idee, aber du bist unsicher, wie du den Businessplan aufbaust oder ob deine Finanzplanung realistisch ist. Oder du überlegst noch, welche Tätigkeit zu dir passt. Im Landkreis mit seinen rund 99.000 Einwohnerinnen und Einwohnern gibt es keine zentrale Anlaufstelle für Gründerinnen und Gründer, die dir diese Fragen beantwortet. Doch du musst nicht allein herausfinden, wie du vorgehst oder welche Unterlagen du brauchst.
Wer im Landkreis Ostprignitz-Ruppin für dich zuständig ist
Wenn du Arbeitslosengeld I beziehst, ist die Agentur für Arbeit Neuruppin für dich zuständig. Dort kannst du den Gründungszuschuss beantragen, der dir in der Anfangsphase finanziell hilft. Falls du Bürgergeld erhältst, wendest du dich an das Jobcenter Ostprignitz-Ruppin. Hier gibt es das Einstiegsgeld als mögliche Förderung. Beide Stellen entscheiden auch, ob du einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) bekommst. Mit diesem Gutschein kannst du ein kostenloses Einzelcoaching in Anspruch nehmen, das dich auf die Selbständigkeit vorbereitet.
Das Coaching findet ausschließlich online per Video statt und wird von der GRÜNDERgo GmbH durchgeführt. Als AZAV-zugelassener Bildungsträger bietet sie die Maßnahme „Heranführung an eine selbständige Tätigkeit“ nach § 45 SGB III an. Im Coaching erarbeitest du deinen Businessplan und die Finanzplanung, die für den Antrag auf Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld erforderlich sind. Im Coaching arbeitest du mit deinem Coach an einem Geschäftskonzept, das darauf ausgerichtet ist, die Prüfung einer fachkundigen Stelle zu bestehen. Die Stellungnahme selbst ist für dich inklusive und kommt bewusst von einer unabhängigen fachkundigen Stelle, nie von deinem eigenen Coach. Merkt die Stelle noch Lücken an, arbeitest du sie mit deinem Coach nach. So hat dein Antrag bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter das Gewicht einer neutralen Prüfung.
Wie du im Landkreis Ostprignitz-Ruppin zum Coaching kommst
Der erste Schritt ist ein kostenloses Erstgespräch, in dem du klärst, ob das Coaching zu dir passt. Danach beantragst du den AVGS bei deiner Vermittlungsfachkraft in der Agentur für Arbeit Neuruppin oder im Jobcenter Ostprignitz-Ruppin. Sobald du den Gutschein hast, kannst du mit dem Coaching beginnen. Die Unterlagen erhältst du per E-Mail, und alle Termine finden online statt. So kannst du dich unabhängig von deinem Wohnort – ob in Rheinsberg, Kyritz oder einer kleineren Gemeinde wie Temnitztal – auf deine Gründung vorbereiten, ohne vor Ort Termine wahrnehmen zu müssen.

