Gründen im Landkreis Rostock
Wer ist für dich zuständig – Agentur für Arbeit oder Jobcenter?
Im Landkreis Rostock gibt es zwei Wege, wenn du dich selbständig machen möchtest und Unterstützung suchst. Entscheidend ist, ob du Arbeitslosengeld oder Bürgergeld beziehst. Bekommst du Arbeitslosengeld, ist die Agentur für Arbeit Rostock für dich zuständig. Dort kannst du den Gründungszuschuss beantragen, der dir den Start in die Selbständigkeit erleichtert. Falls du Bürgergeld erhältst, wendest du dich an das Jobcenter Landkreis Rostock. Hier gibt es das Einstiegsgeld als mögliche Förderung. Beide Stellen entscheiden unabhängig, ob sie dich unterstützen – und ob du einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) bekommst, mit dem das Coaching bezahlt wird.
Der Landkreis Rostock erstreckt sich über rund 3.431 Quadratkilometer und ist Heimat für etwa 219.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Die größten Städte sind Güstrow, Bad Doberan und Teterow, aber auch kleinere Gemeinden wie Dummerstorf, Sanitz oder Satow prägen das Bild. Egal, ob du in einer der größeren Städte oder in einer ländlicheren Gegend lebst – das Coaching findet online statt, sodass du unabhängig von deinem Wohnort teilnehmen kannst. Du brauchst nur einen Internetzugang und ein Gerät mit Kamera.
Dein Businessplan entsteht im Online-Coaching
Mit dem AVGS der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters kannst du ein Einzelcoaching in Anspruch nehmen, das dich auf die Selbständigkeit vorbereitet. Im Coaching erarbeitest du deinen Businessplan und die Finanzplanung, die Rentabilität und Liquidität deines Vorhabens abbildet. Im Coaching arbeitest du mit deinem Coach an einem Geschäftskonzept, das darauf ausgerichtet ist, die Prüfung einer fachkundigen Stelle zu bestehen. Die Stellungnahme selbst ist für dich inklusive und kommt bewusst von einer unabhängigen fachkundigen Stelle, nie von deinem eigenen Coach. Merkt die Stelle noch Lücken an, arbeitest du sie mit deinem Coach nach. So hat dein Antrag bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter das Gewicht einer neutralen Prüfung.
Das Coaching ist für dich kostenlos, weil es über den AVGS abgerechnet wird. Ob du den Gutschein bekommst, hängt davon ab, wie deine Vermittlungsfachkraft deine Situation einschätzt. Der erste Schritt ist ein unverbindliches Gespräch, in dem du klärst, ob das Coaching zu dir passt. Danach beantragst du den AVGS und kannst direkt starten. Da es keine Termine vor Ort gibt, bist du flexibel und kannst die Coachingsessions von zu Hause aus wahrnehmen.

