Gründen in Schwerin
Wer ist für dich in Schwerin zuständig?
Wenn du in Schwerin lebst und dich selbständig machen möchtest, hängt dein erster Schritt davon ab, welche finanzielle Unterstützung du aktuell bekommst. Bekommst du Arbeitslosengeld, ist die Agentur für Arbeit Schwerin für dich zuständig. Dort kannst du den Gründungszuschuss beantragen, wenn dein Vorhaben als tragfähig eingestuft wird. Falls du Bürgergeld erhältst, ist das Jobcenter Schwerin, Landeshauptstadt, deine Anlaufstelle. Hier gibt es das Einstiegsgeld als mögliche Förderung. Über beide Leistungen entscheidet allein die jeweilige Behörde – weder dein Coach noch ein Bildungsträger können darauf Einfluss nehmen.
Das Coaching selbst findet ausschließlich online statt, sodass du von überall in Schwerin aus teilnehmen kannst. Es gibt keine Termine vor Ort, und du brauchst kein Büro aufzusuchen. Der Vorteil: Du kannst dich voll auf die Inhalte konzentrieren, ohne lange Anfahrtswege oder Wartezeiten. Die Maßnahme heißt „Heranführung an eine selbständige Tätigkeit“ und ist nach § 45 SGB III anerkannt. Sie wird von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter bezahlt, wenn du einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) erhältst. Ob du diesen Gutschein bekommst, entscheidet deine Vermittlungsfachkraft. Das Coaching ist für dich kostenlos, sobald der Gutschein bewilligt ist.
Was im Coaching für Gründerinnen und Gründer in Schwerin entsteht
Im Einzelcoaching erarbeitest du deinen Businessplan und die Finanzplanung. Dazu gehören die Rentabilitätsvorschau und die Liquiditätsplanung – also eine Übersicht, wie sich deine Einnahmen und Ausgaben entwickeln und ob dein Vorhaben wirtschaftlich tragfähig sein kann. Am Ende des Coachings erhältst du eine fachkundige Stellungnahme zur Tragfähigkeit deines Vorhabens. Im Coaching arbeitest du mit deinem Coach an einem Geschäftskonzept, das darauf ausgerichtet ist, die Prüfung einer fachkundigen Stelle zu bestehen. Die Stellungnahme selbst ist für dich inklusive und kommt bewusst von einer unabhängigen fachkundigen Stelle, nie von deinem eigenen Coach. Merkt die Stelle noch Lücken an, arbeitest du sie mit deinem Coach nach. So hat dein Antrag bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter das Gewicht einer neutralen Prüfung. Sie ist notwendig, wenn du den Gründungszuschuss oder das Einstiegsgeld beantragst.
Der Ablauf ist einfach: Nach einem kostenlosen Erstgespräch bekommst du alle Unterlagen per E-Mail. Anschließend beantragst du den AVGS bei deiner Vermittlungsfachkraft in der Agentur für Arbeit oder im Jobcenter. Sobald der Gutschein vorliegt, kann das Coaching beginnen. Da Schwerin rund 98.000 Einwohnerinnen und Einwohner auf etwa 130 Quadratkilometern zählt, ist die Online-Form besonders praktisch. Du sparst dir Wege und kannst die Termine flexibel in deinen Alltag einbauen.

