Gründen im Landkreis Vorpommern-Greifswald
Wer ist für dich zuständig, wenn du im Landkreis Vorpommern-Greifswald gründen willst?
Im Landkreis Vorpommern-Greifswald gibt es zwei Wege, die dich zu einem kostenlosen Gründungscoaching führen. Welcher für dich der richtige ist, hängt davon ab, ob du Arbeitslosengeld oder Bürgergeld bekommst. Falls du Arbeitslosengeld erhältst, ist die Agentur für Arbeit Greifswald für dich zuständig. Dort kannst du auch den Gründungszuschuss beantragen. Falls du Bürgergeld beziehst, wendest du dich an das Jobcenter Vorpommern-Greifswald. Hier gibt es das Einstiegsgeld als mögliche Förderung.
Beide Stellen entscheiden allein, ob sie dir einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ausstellen. Mit diesem Gutschein kannst du das Coaching nutzen, ohne selbst etwas zu zahlen. Die Vermittlungsfachkraft in der Agentur für Arbeit oder im Jobcenter klärt mit dir, ob der Gutschein infrage kommt. Sie ist auch die erste Ansprechperson, wenn du Fragen zur Förderung hast.
Online-Coaching für Gründerinnen und Gründer im ganzen Landkreis
Der Landkreis Vorpommern-Greifswald erstreckt sich über rund 3.801 Quadratkilometer und zählt etwa 225.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Die größten Städte sind Greifswald, Anklam und Wolgast, aber auch in kleineren Gemeinden wie Pasewalk, Torgelow oder Ueckermünde leben viele Menschen, die sich selbständig machen möchten. Das Coaching findet ausschließlich online statt, sodass du unabhängig von deinem Wohnort teilnehmen kannst – ob du in der Nähe der Ostseeküste in Heringsdorf oder Zinnowitz lebst oder im Landesinneren in Strasburg oder Loitz.
Da der Landkreis an die Landkreise Uckermark, Mecklenburgische Seenplatte und Vorpommern-Rügen grenzt, kann es vorkommen, dass du dich fragst, welche Stelle für dich zuständig ist. Entscheidend ist jedoch nicht dein Wohnort in einer bestimmten Gemeinde, sondern ob du Arbeitslosengeld oder Bürgergeld beziehst. Die Agentur für Arbeit Greifswald und das Jobcenter Vorpommern-Greifswald sind für den gesamten Landkreis zuständig. Im Coaching erarbeitest du deinen Businessplan und die Finanzplanung, also die Rentabilität und Liquidität deines Vorhabens.
Falls du den Gründungszuschuss oder das Einstiegsgeld beantragst, brauchst du eine Stellungnahme zur Tragfähigkeit deines Vorhabens. Im Coaching arbeitest du mit deinem Coach an einem Geschäftskonzept, das darauf ausgerichtet ist, die Prüfung einer fachkundigen Stelle zu bestehen. Die Stellungnahme selbst ist für dich inklusive und kommt bewusst von einer unabhängigen fachkundigen Stelle, nie von deinem eigenen Coach. Merkt die Stelle noch Lücken an, arbeitest du sie mit deinem Coach nach. So hat dein Antrag bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter das Gewicht einer neutralen Prüfung. Das Coaching selbst beginnt mit einem kostenlosen Erstgespräch, in dem du alle Unterlagen per E-Mail erhältst und den nächsten Schritt besprichst.

