Gründen im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Gründen ohne lange Anfahrten – überall im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte ist mit rund 5.501 km² einer der flächengrößten Landkreise Deutschlands. Zwischen Neubrandenburg, Waren (Müritz), Neustrelitz und den vielen kleineren Gemeinden liegen oft weite Strecken. Wer sich selbständig machen will, hat es nicht immer einfach, Beratungsangebote in der Nähe zu finden. Mit einem Online-Coaching kannst du dir den Weg sparen. Du brauchst nur einen Internetanschluss und kannst von zu Hause aus an deinem Businessplan arbeiten – egal, ob du in Demmin, Malchow oder Feldberger Seenlandschaft lebst. Das Coaching findet per Video statt, so dass du flexibel bleibst und keine Zeit mit Pendeln verlierst.
Das Angebot richtet sich an Menschen, die Arbeitslosengeld oder Bürgergeld beziehen. Es wird von der Agentur für Arbeit Neubrandenburg oder dem Jobcenter Mecklenburgische Seenplatte gefördert. Ob du einen Gutschein bekommst, entscheidet allein deine Vermittlungsfachkraft. Sie prüft, ob das Coaching für dich infrage kommt. Wenn du Arbeitslosengeld erhältst, ist die Agentur für Arbeit zuständig. Bezieher von Bürgergeld wenden sich an das Jobcenter. Beide Stellen können auch über eine finanzielle Förderung für den Start in die Selbständigkeit entscheiden – den Gründungszuschuss oder das Einstiegsgeld.
Der Weg zum kostenlosen Coaching für Gründerinnen und Gründer
Im Coaching erarbeitest du deinen Businessplan und die Finanzplanung. Dazu gehören Rentabilitäts- und Liquiditätsberechnungen, die für den Antrag auf Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld wichtig sind. Im Coaching arbeitest du mit deinem Coach an einem Geschäftskonzept, das darauf ausgerichtet ist, die Prüfung einer fachkundigen Stelle zu bestehen. Die Stellungnahme selbst ist für dich inklusive und kommt bewusst von einer unabhängigen fachkundigen Stelle, nie von deinem eigenen Coach. Merkt die Stelle noch Lücken an, arbeitest du sie mit deinem Coach nach. So hat dein Antrag bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter das Gewicht einer neutralen Prüfung. Die Entscheidung über die Stellungnahme trifft allein diese Stelle, nicht dein Coach.
Den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) beantragst du bei deiner Vermittlungsfachkraft. Sie klärt mit dir, ob das Coaching für dich passt. Sobald du den Gutschein hast, kann es losgehen. Das Coaching ist für dich kostenlos, weil es von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter bezahlt wird. Ein erstes Gespräch gibt dir Klarheit, ob das Angebot zu deiner Situation passt. Danach erhältst du alle Unterlagen per E-Mail und kannst den Gutschein beantragen. Wenn alles geklärt ist, beginnt das Coaching – ganz ohne Wartezeiten vor Ort.

