Gründen im Landkreis Saarlouis
Wer ist für dein Gründungsvorhaben zuständig?
Wenn du im Landkreis Saarlouis lebst und dich selbständig machen möchtest, hängt deine Förderung davon ab, ob du Arbeitslosengeld oder Bürgergeld bekommst. Für Arbeitslosengeld ist die Agentur für Arbeit Saarland zuständig. Dort kannst du den Gründungszuschuss beantragen, wenn du dich selbständig machst. Falls du Bürgergeld erhältst, ist das Jobcenter dein Ansprechpartner – hier gibt es das Einstiegsgeld als mögliche Unterstützung. Beide Stellen entscheiden allein, ob sie eine Förderung bewilligen. Deine Vermittlungsfachkraft kann dir einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ausstellen, mit dem du ein kostenloses Gründungscoaching in Anspruch nehmen kannst.
Der Landkreis Saarlouis umfasst rund 459 Quadratkilometer und hat etwa 205.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Die größten Städte und Gemeinden sind Saarlouis, Dillingen/Saar, Lebach, Schwalbach und Wadgassen. Die zuständigen Stellen für dich sind das Jobcenter Saarlouis (bei Bürgergeld) und die Agentur für Arbeit Saarland (bei Arbeitslosengeld).
Wie kommst du zum kostenlosen Gründungscoaching?
Mit einem AVGS der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters kannst du ein Einzelcoaching bei der GRÜNDERgo GmbH nutzen. Das Coaching findet ausschließlich online per Video statt und ist bundesweit verfügbar. Als AZAV-zugelassener Bildungsträger bietet die GRÜNDERgo die Maßnahme „Heranführung an eine selbständige Tätigkeit“ nach § 45 SGB III an. Im Coaching erarbeitest du deinen Businessplan und die Finanzplanung, einschließlich Rentabilitäts- und Liquiditätsberechnungen.
Für den Antrag auf Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld brauchst du eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit deines Vorhabens. Die GRÜNDERgo stellt diese Stellungnahme nicht selbst aus, sorgt aber dafür, dass du sie im Rahmen des Coachings kostenlos von einer fachkundigen Stelle erhältst. Ohne dieses Coaching müsstest du die Stellungnahme oft selbst organisieren und dafür zwischen 150 und 300 Euro zahlen.
Der Ablauf ist einfach: Nach einem kostenlosen Erstgespräch bekommst du alle Unterlagen per E-Mail. Dann beantragst du den AVGS bei deiner Vermittlungsfachkraft und startest mit dem Coaching. So kannst du dich Schritt für Schritt auf deine Selbständigkeit vorbereiten.

