Gründen im Landkreis Neunkirchen
Wer ist für dich zuständig, wenn du dich im Landkreis Neunkirchen selbständig machen willst?
Ob du Unterstützung bekommst, hängt davon ab, ob du Arbeitslosengeld oder Bürgergeld erhältst. Falls du Arbeitslosengeld I beziehst, ist die Agentur für Arbeit Saarland für dich zuständig. Dort kannst du den Gründungszuschuss beantragen, wenn du dich selbständig machst. Falls du Bürgergeld bekommst, ist das Jobcenter für dich da – entweder das Jobcenter Neunkirchen oder das Jobcenter Regionalverband Saarbrücken. Beim Jobcenter kannst du Einstiegsgeld beantragen, um deine Gründung zu finanzieren.
In beiden Fällen entscheidet die zuständige Stelle, ob du einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) erhältst. Mit diesem Gutschein kannst du ein kostenloses Gründungscoaching in Anspruch nehmen. Die Vermittlungsfachkraft bei der Agentur für Arbeit oder im Jobcenter klärt mit dir, ob der Gutschein für dich infrage kommt. Sie ist auch diejenige, die über eine mögliche Förderung deiner Selbständigkeit entscheidet.
Wie läuft das kostenlose Gründungscoaching ab?
Die GRÜNDERgo GmbH bietet dir ein Einzelcoaching an, das vollständig online per Video stattfindet. Als AZAV-zugelassener Bildungsträger führt sie die Maßnahme „Heranführung an eine selbständige Tätigkeit“ nach § 45 SGB III durch. Das Coaching wird mit dem AVGS der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters bezahlt und ist für dich kostenlos. Es gibt keine Termine vor Ort, alles findet digital statt.
Im Coaching erarbeitest du gemeinsam mit deinem Coach deinen Businessplan und die Finanzplanung. Dazu gehören die Rentabilitäts- und Liquiditätsplanung. Wenn du den Gründungszuschuss oder das Einstiegsgeld beantragst, brauchst du eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit deiner Gründung. Die GRÜNDERgo stellt diese Stellungnahme nicht selbst aus, sorgt aber dafür, dass du sie im Rahmen des Coachings kostenlos von einer fachkundigen Stelle erhältst. Ohne Coaching kostet eine solche Stellungnahme oft zwischen 150 und 300 Euro.
Der Ablauf ist einfach: Du nimmst an einem kostenlosen Erstgespräch teil, erhältst die notwendigen Unterlagen per E-Mail und beantragst den AVGS bei deiner Vermittlungsfachkraft. Sobald der Gutschein bewilligt ist, beginnt das Coaching. So bekommst du die Unterstützung, die du für deine Gründung im Landkreis Neunkirchen brauchst.

