Gründen im Saarpfalz-Kreis
Wer ist für dich zuständig – Agentur für Arbeit oder Jobcenter Saarpfalz-Kreis?
Wenn du im Saarpfalz-Kreis lebst und dich selbständig machen möchtest, hängt dein erster Schritt davon ab, welche Leistung du beziehst. Bekommst du Arbeitslosengeld, ist die Agentur für Arbeit Saarland für dich zuständig. Dort kannst du den Gründungszuschuss beantragen, der dich in den ersten Monaten deiner Selbständigkeit unterstützt. Falls du Bürgergeld erhältst, wendest du dich an das Jobcenter Saarpfalz-Kreis. Hier gibt es das Einstiegsgeld als Förderung für den Start in die Selbständigkeit. Beide Stellen entscheiden allein, ob sie dich fördern – und ob sie dir den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ausstellen, mit dem das Coaching für dich kostenlos wird.
Der Saarpfalz-Kreis mit seinen rund 144.000 Einwohnerinnen und Einwohnern umfasst Städte wie Homburg, St. Ingbert oder Blieskastel und grenzt an mehrere Landkreise sowie an die Stadt Zweibrücken. Egal, ob du in einer der größeren Städte oder in einer kleineren Gemeinde wie Gersheim oder Kirkel lebst: Für das Gründungscoaching spielt der Ort keine Rolle, weil es vollständig online stattfindet. Du brauchst also kein Büro vor Ort und musst nicht zu Terminen anreisen.
So startest du dein Gründungscoaching – ohne Kosten, mit Businessplan
Mit dem AVGS bezahlt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter Saarpfalz-Kreis dein Einzelcoaching bei ENDLICH GRÜNDEN. Im Coaching erarbeitest du deinen Businessplan und die Finanzplanung, die zeigt, wie sich deine Einnahmen und Ausgaben entwickeln. Im Coaching arbeitest du mit deinem Coach an einem Geschäftskonzept, das darauf ausgerichtet ist, die Prüfung einer fachkundigen Stelle zu bestehen. Die Stellungnahme selbst ist für dich inklusive und kommt bewusst von einer unabhängigen fachkundigen Stelle, nie von deinem eigenen Coach. Merkt die Stelle noch Lücken an, arbeitest du sie mit deinem Coach nach. So hat dein Antrag bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter das Gewicht einer neutralen Prüfung. Ob dein Vorhaben als tragfähig eingestuft wird, entscheidet allein diese Stelle, nicht dein Coach.
Der Ablauf ist einfach: Nach einem kostenlosen Erstgespräch schickst du die nötigen Unterlagen per E-Mail und beantragst den AVGS bei deiner Vermittlungsfachkraft. Sobald der Gutschein vorliegt, beginnt das Coaching. Weil alles online läuft, kannst du flexibel von zu Hause aus teilnehmen, egal, ob du in Bexbach, Mandelbachtal oder einer anderen Gemeinde im Kreis lebst.

