Gründen im Kreis Schleswig-Flensburg
Der Kreis Schleswig-Flensburg erstreckt sich im Norden Schleswig-Holsteins und grenzt an Flensburg sowie die Kreise Dithmarschen, Nordfriesland und Rendsburg-Eckernförde. Mit rund 205.000 Einwohnerinnen und Einwohnern und einer Fläche von knapp 2.000 Quadratkilometern ist der Kreis geprägt von Städten wie Schleswig, Harrislee oder Kappeln und kleineren Gemeinden wie Hürup oder Silberstedt. Wer hier den Schritt in die Selbständigkeit plant, kann sich auf ein Coaching vorbereiten, das online stattfindet und von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter Schleswig-Flensburg gefördert wird.
Wer entscheidet über deine Förderung? Ob du Arbeitslosengeld oder Bürgergeld beziehst, bestimmt, an welche Stelle du dich wendest. Die Agentur für Arbeit Flensburg ist für dich zuständig, wenn du Arbeitslosengeld erhältst und einen Gründungszuschuss beantragen möchtest. Bekommst du Bürgergeld, ist das Jobcenter Schleswig-Flensburg deine Anlaufstelle – hier kann das Einstiegsgeld eine Option sein. Über eine Förderung entscheidet allein die jeweilige Behörde. Sie stellt auch den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) aus, mit dem du das Coaching bezahlst.
Das Einzelcoaching begleitet dich dabei, deinen Businessplan und die Finanzplanung zu erarbeiten. Dazu gehören die Rentabilitäts- und Liquiditätsberechnung. Falls du einen Antrag auf Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld stellst, ist eine fachkundige Stellungnahme zur Tragfähigkeit deines Vorhabens erforderlich. Im Coaching arbeitest du mit deinem Coach an einem Geschäftskonzept, das darauf ausgerichtet ist, die Prüfung einer fachkundigen Stelle zu bestehen. Die Stellungnahme selbst ist für dich inklusive und kommt bewusst von einer unabhängigen fachkundigen Stelle, nie von deinem eigenen Coach. Merkt die Stelle noch Lücken an, arbeitest du sie mit deinem Coach nach. So hat dein Antrag bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter das Gewicht einer neutralen Prüfung. Wie sie ausfällt, liegt nicht in der Hand des Coaches oder des Bildungsträgers.

