Gründen im Kreis Segeberg
Dein Weg zum Gründungscoaching im Kreis Segeberg
Du willst dich im Kreis Segeberg selbständig machen und suchst Unterstützung? Der erste Schritt führt dich zu deiner Vermittlungsfachkraft bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter. Dort beantragst du den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS), mit dem du ein Einzelcoaching für Gründerinnen und Gründer nutzen kannst. Ob du den Gutschein erhältst, entscheidet allein die zuständige Stelle – im Kreis Segeberg ist das die Agentur für Arbeit Elmshorn oder das Jobcenter Segeberg. Sobald der Gutschein bewilligt ist, beginnt das Coaching, das dir hilft, deinen Businessplan und die Finanzplanung zu erarbeiten.
Das Coaching findet ausschließlich online statt, sodass du unabhängig von deinem Wohnort in Norderstedt, Henstedt-Ulzburg, Bad Segeberg oder einer der kleineren Gemeinden wie Boostedt oder Trappenkamp teilnehmen kannst. Es gibt keine Termine vor Ort, und du brauchst kein Büro aufzusuchen. Das spart Zeit und ermöglicht dir, dich voll auf die Vorbereitung deiner Gründung zu konzentrieren. Die Kosten übernimmt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter, für dich ist das Coaching damit kostenlos.
Wer ist für dich zuständig?
Im Kreis Segeberg leben rund 284.000 Einwohnerinnen und Einwohner auf einer Fläche von etwa 1.346 Quadratkilometern. Die größten Städte sind Norderstedt, Henstedt-Ulzburg und Kaltenkirchen, aber auch in kleineren Gemeinden wie Wahlstedt, Ellerau oder Kisdorf gibt es viele Gründungsinteressierte. Egal, ob du in Bad Bramstedt, Sülfeld oder einer der anderen 23 Gemeinden lebst: Die zuständigen Stellen für deine Förderung sind klar geregelt.
Wenn du Arbeitslosengeld beziehst, ist die Agentur für Arbeit Elmshorn für dich zuständig. Dort kannst du auch den Gründungszuschuss beantragen, falls du dich selbständig machen möchtest. Beziehst du Bürgergeld, ist das Jobcenter Segeberg deine Anlaufstelle. Dort wird über das Einstiegsgeld entschieden. In beiden Fällen gilt: Die Förderung ist nicht automatisch sicher, sondern hängt von deiner individuellen Situation ab. Im Coaching wird nicht nur der Businessplan erstellt, sondern auch die Finanzplanung, die Rentabilität und Liquidität deines Vorhabens prüft. Im Coaching arbeitest du mit deinem Coach an einem Geschäftskonzept, das darauf ausgerichtet ist, die Prüfung einer fachkundigen Stelle zu bestehen. Die Stellungnahme selbst ist für dich inklusive und kommt bewusst von einer unabhängigen fachkundigen Stelle, nie von deinem eigenen Coach. Merkt die Stelle noch Lücken an, arbeitest du sie mit deinem Coach nach. So hat dein Antrag bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter das Gewicht einer neutralen Prüfung.

