Gründen im Kyffhäuserkreis
Der Kyffhäuserkreis liegt im Norden Thüringens und grenzt an sieben Landkreise, darunter der Burgenlandkreis und der Landkreis Nordhausen. Mit rund 1.039 Quadratkilometern Fläche und etwa 72.000 Einwohnerinnen und Einwohnern ist er eine Region, in der viele Menschen über Selbständigkeit nachdenken. Ob du in Sondershausen, Bad Frankenhausen oder einer der kleineren Gemeinden lebst – wenn du dich selbständig machen möchtest, gibt es klare Anlaufstellen, die dich unterstützen können. Eine davon ist das kostenlose Gründungscoaching, das online stattfindet und von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter bezahlt wird.
Wer ist für dich zuständig? Im Kyffhäuserkreis entscheidet dein aktueller Status, an wen du dich wendest. Bekommst du Arbeitslosengeld, ist die Agentur für Arbeit Thüringen Nord für dich zuständig. Dort kannst du auch den Gründungszuschuss beantragen, wenn du dich selbständig machen möchtest. Falls du Bürgergeld erhältst, ist das Jobcenter Kyffhäuserkreis deine Anlaufstelle. Hier gibt es das Einstiegsgeld als mögliche Förderung. In beiden Fällen kannst du einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) beantragen, der das Einzelcoaching abdeckt. Ob du den Gutschein bekommst, entscheidet allein die zuständige Stelle – deine Vermittlungsfachkraft berät dich dazu.
Das Coaching findet ausschließlich online per Video statt und ist bundesweit verfügbar. Es gibt keine Termine vor Ort, sodass du unabhängig von deinem Wohnort im Kyffhäuserkreis teilnehmen kannst. Im Coaching erarbeitest du deinen Businessplan und die Finanzplanung, die Rentabilität und Liquidität deines Vorhabens umfasst. Falls du eine Förderung wie den Gründungszuschuss oder das Einstiegsgeld beantragen möchtest, ist eine fachkundige Stellungnahme zur Tragfähigkeit deines Plans erforderlich. Im Coaching arbeitest du mit deinem Coach an einem Geschäftskonzept, das darauf ausgerichtet ist, die Prüfung einer fachkundigen Stelle zu bestehen. Die Stellungnahme selbst ist für dich inklusive und kommt bewusst von einer unabhängigen fachkundigen Stelle, nie von deinem eigenen Coach. Merkt die Stelle noch Lücken an, arbeitest du sie mit deinem Coach nach. So hat dein Antrag bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter das Gewicht einer neutralen Prüfung.
Der Ablauf ist einfach: Nach einem kostenlosen Erstgespräch erhältst du alle weiteren Unterlagen per E-Mail. Sobald du den AVGS-Gutschein von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter hast, kann das Coaching beginnen. So kannst du dich auf die inhaltliche Vorbereitung konzentrieren, ohne dich um die Kosten kümmern zu müssen.

