Gründen im Landkreis Nordhausen
Wer ist für dich zuständig – Agentur für Arbeit oder Jobcenter Nordhausen?
Im Landkreis Nordhausen gibt es zwei Anlaufstellen, wenn du Arbeitslosengeld oder Bürgergeld bekommst und dich selbständig machen willst. Welche für dich zuständig ist, hängt davon ab, welche Leistung du erhältst. Bekommst du Arbeitslosengeld, ist die Agentur für Arbeit Thüringen Nord dein Ansprechpartner. Sie entscheidet auch über den Gründungszuschuss, falls du ihn beantragen möchtest. Erhältst du Bürgergeld, ist das Jobcenter Nordhausen für dich da. Dort kannst du das Einstiegsgeld beantragen. Beide Stellen können dir einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ausstellen, mit dem du ein kostenloses Gründungscoaching in Anspruch nehmen kannst.
Die Entscheidung, ob du den Gutschein bekommst, trifft allein die zuständige Stelle. Es gibt keinen Anspruch darauf, aber du kannst ihn beantragen. Wichtig ist, dass du dich frühzeitig bei deiner Vermittlungsfachkraft meldest und dein Vorhaben besprichst. Im Landkreis Nordhausen leben rund 81.000 Einwohnerinnen und Einwohner auf einer Fläche von etwa 714 Quadratkilometern. Die größten Städte sind Nordhausen, Bleicherode und Harztor. Egal, ob du in einer der größeren Gemeinden oder in einer kleineren Ortschaft wie Kehmstedt oder Lipprechterode lebst – das Coaching findet online statt und ist damit unabhängig von deinem Wohnort zugänglich.
Wie das Coaching abläuft und was du davon hast
Das Einzelcoaching wird von der GRÜNDERgo GmbH durchgeführt und ist als Maßnahme „Heranführung an eine selbständige Tätigkeit“ nach § 45 SGB III anerkannt. Es findet ausschließlich online per Video statt, sodass du keine Anfahrtswege hast und flexibel teilnehmen kannst. Im Coaching erarbeitest du deinen Businessplan und die Finanzplanung, die Rentabilität und Liquidität deines Vorhabens umfasst. Falls du einen Antrag auf Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld stellst, ist eine fachkundige Stellungnahme zur Tragfähigkeit deines Plans erforderlich. Im Coaching arbeitest du mit deinem Coach an einem Geschäftskonzept, das darauf ausgerichtet ist, die Prüfung einer fachkundigen Stelle zu bestehen. Die Stellungnahme selbst ist für dich inklusive und kommt bewusst von einer unabhängigen fachkundigen Stelle, nie von deinem eigenen Coach. Merkt die Stelle noch Lücken an, arbeitest du sie mit deinem Coach nach. So hat dein Antrag bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter das Gewicht einer neutralen Prüfung.
Der Ablauf ist einfach: Nach einem kostenlosen Erstgespräch erhältst du alle weiteren Unterlagen per E-Mail. Sobald du den AVGS von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter Nordhausen hast, kann das Coaching beginnen. Da das Angebot bundesweit gilt, spielt es keine Rolle, ob du in Nordhausen, Ellrich oder einer der kleineren Gemeinden wie Urbach oder Görsbach wohnst. Das Coaching ist für dich kostenlos, da es über den AVGS bezahlt wird. Die Kostenübernahme muss allerdings vorab mit deiner Vermittlungsfachkraft geklärt werden.

