Gründen im Unstrut-Hainich-Kreis
Wer ist für dich zuständig – Agentur für Arbeit oder Jobcenter?
Im Unstrut-Hainich-Kreis hängt dein Weg zum Gründungscoaching davon ab, ob du Arbeitslosengeld oder Bürgergeld beziehst. Bekommst du Arbeitslosengeld, ist die Agentur für Arbeit Thüringen Nord für dich zuständig. Sie entscheidet auch über den Gründungszuschuss, wenn du dich selbständig machen willst. Falls du Bürgergeld erhältst, ist das Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis dein Ansprechpartner. Dort kannst du das Einstiegsgeld beantragen. In beiden Fällen klärst du mit deiner Vermittlungsfachkraft, ob du einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) bekommst. Der Gutschein ist die Voraussetzung, damit das Coaching für dich kostenlos wird – bezahlt von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.
Das Coaching selbst findet ausschließlich online statt. Du brauchst also kein Büro oder Gründerzentrum im Unstrut-Hainich-Kreis aufzusuchen. Ob du in Mühlhausen, Bad Langensalza oder einer der kleineren Gemeinden wie Südeichsfeld oder Vogtei lebst, spielt keine Rolle. Wichtig ist nur, dass du Zugang zu einem Computer mit Internet und Kamera hast. So kannst du von überall aus teilnehmen, ohne lange Anfahrten oder Wartezeiten vor Ort.
Was dich im Coaching erwartet
Im Einzelcoaching erarbeitest du deinen Businessplan und die Finanzplanung. Dazu gehören die Rentabilitäts- und Liquiditätsplanung, die du für deine Gründung brauchst. Im Coaching arbeitest du mit deinem Coach an einem Geschäftskonzept, das darauf ausgerichtet ist, die Prüfung einer fachkundigen Stelle zu bestehen. Die Stellungnahme selbst ist für dich inklusive und kommt bewusst von einer unabhängigen fachkundigen Stelle, nie von deinem eigenen Coach. Merkt die Stelle noch Lücken an, arbeitest du sie mit deinem Coach nach. So hat dein Antrag bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter das Gewicht einer neutralen Prüfung. Diese Stellungnahme ist oft notwendig, wenn du den Gründungszuschuss oder das Einstiegsgeld beantragst. Ob dein Vorhaben als tragfähig bewertet wird, entscheidet allein die unabhängige fachkundige Stelle.
Der erste Schritt ist ein kostenloses Erstgespräch, in dem du klärst, ob das Coaching zu dir passt. Danach beantragst du den AVGS bei deiner Vermittlungsfachkraft. Sobald der Gutschein vorliegt, kann das Coaching beginnen. Alles läuft digital ab, von der Anmeldung bis zur Ausstellung der Unterlagen. So sparst du dir Wege zu Beratungsstellen und kannst dich voll auf die Planung deiner Selbständigkeit konzentrieren.

