Gründen im Landkreis Gotha
Du wohnst in Gotha, Waltershausen oder einer anderen Gemeinde im Landkreis Gotha und willst dich selbständig machen. Vielleicht hast du schon eine Idee, aber du fragst dich, wer für dich zuständig ist und wie du an ein kostenloses Coaching kommst. Im Landkreis Gotha sind zwei Stellen für dich wichtig: die Agentur für Arbeit Thüringen Mitte, wenn du Arbeitslosengeld bekommst, und das Jobcenter Gotha, wenn du Bürgergeld erhältst. Beide können dir einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ausstellen, mit dem du ein Gründungscoaching bezahlst – für dich ohne Kosten.
Wer entscheidet über den Gutschein? Ob du einen AVGS bekommst, hängt nicht von uns ab, sondern allein von deiner Vermittlungsfachkraft. Sie prüft, ob das Coaching für deinen Weg in die Selbständigkeit sinnvoll ist. Falls du Arbeitslosengeld beziehst, kannst du zusätzlich den Gründungszuschuss beantragen. Beim Bürgergeld heißt die Förderung Einstiegsgeld. Beide Leistungen werden nicht automatisch gewährt, sondern nur auf Antrag und nach Prüfung durch die zuständige Stelle. Im Coaching erarbeitest du deinen Businessplan und die Finanzplanung, die du für den Antrag brauchst.
Das Coaching findet ausschließlich online per Video statt. Es gibt keine Termine vor Ort, und du musst nicht nach Erfurt oder in eine andere Stadt fahren. Du kannst von zu Hause aus teilnehmen, egal ob du in Ohrdruf, Friedrichroda oder einer kleineren Gemeinde wie Luisenthal oder Friemar wohnst. Die GRÜNDERgo GmbH ist ein zugelassener Bildungsträger und bietet die Maßnahme „Heranführung an eine selbständige Tätigkeit“ nach § 45 SGB III an. Im Coaching arbeitest du mit deinem Coach an einem Geschäftskonzept, das darauf ausgerichtet ist, die Prüfung einer fachkundigen Stelle zu bestehen. Die Stellungnahme selbst ist für dich inklusive und kommt bewusst von einer unabhängigen fachkundigen Stelle, nie von deinem eigenen Coach. Merkt die Stelle noch Lücken an, arbeitest du sie mit deinem Coach nach. So hat dein Antrag bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter das Gewicht einer neutralen Prüfung.

