Gründen im Landkreis Harburg
Du wohnst in Seevetal, Buchholz oder Winsen und willst dich selbständig machen, weißt aber nicht, an wen du dich wenden sollst. Vielleicht hast du schon von Förderungen gehört, die dir den Einstieg erleichtern können – doch wer ist eigentlich zuständig, wenn du im Landkreis Harburg lebst? Und wie kommst du an ein Coaching, das dich bei den ersten Schritten begleitet, ohne dass du selbst dafür zahlen musst?
Wer entscheidet über deine Förderung im Landkreis Harburg? Wenn du Arbeitslosengeld I beziehst, ist die Agentur für Arbeit Lüneburger Heide deine Anlaufstelle. Dort kannst du einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) beantragen, mit dem das Coaching bezahlt wird. Falls du Bürgergeld erhältst, ist das Jobcenter Harburg für dich zuständig. Ob du den Gutschein bekommst, hängt von deiner persönlichen Situation ab – die Entscheidung trifft allein die Agentur oder das Jobcenter. Das Coaching selbst findet ausschließlich online statt, sodass du unabhängig von deinem Wohnort in Tostedt, Rosengarten oder einer anderen Gemeinde im Landkreis teilnehmen kannst.
Im Coaching geht es darum, deine Geschäftsidee zu konkretisieren. Gemeinsam mit deinem Coach erarbeitest du einen Businessplan und eine Finanzplanung, die deine Rentabilität und Liquidität abbildet. Im Coaching arbeitest du mit deinem Coach an einem Geschäftskonzept, das darauf ausgerichtet ist, die Prüfung einer fachkundigen Stelle zu bestehen. Die Stellungnahme selbst ist für dich inklusive und kommt bewusst von einer unabhängigen fachkundigen Stelle, nie von deinem eigenen Coach. Merkt die Stelle noch Lücken an, arbeitest du sie mit deinem Coach nach. So hat dein Antrag bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter das Gewicht einer neutralen Prüfung. Die GRÜNDERgo GmbH stellt sie nicht selbst aus, sondern vermittelt den Kontakt zu einer solchen Stelle.

