Gründen im Landkreis Oldenburg
Im Landkreis Oldenburg kannst du deinen Businessplan und die Finanzplanung für deine Selbständigkeit in einem Einzelcoaching erarbeiten. Dazu gehören die Rentabilitäts- und Liquiditätsplanung sowie die Vorbereitung der Unterlagen, die du für den Antrag auf Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld benötigst. Das Coaching findet ausschließlich online per Video statt und wird von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter Oldenburg bezahlt – für dich entstehen keine Kosten.
Wer im Landkreis Oldenburg zuständig ist
Wenn du Arbeitslosengeld I beziehst, ist die Agentur für Arbeit Oldenburg-Wilhelmshaven deine Anlaufstelle. Dort kannst du einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) beantragen, der das Coaching abdeckt. Falls du Bürgergeld erhältst, ist das Jobcenter Oldenburg zuständig. Dort wird über die Förderung entschieden. Ob ein Gutschein möglich ist, hängt von deiner persönlichen Situation ab – sprich am besten direkt mit deiner Vermittlungsfachkraft.
Der Landkreis Oldenburg grenzt an mehrere Nachbarkreise wie Ammerland, Cloppenburg und Vechta sowie an die kreisfreien Städte Oldenburg und Delmenhorst. Mit rund 132.000 Einwohnerinnen und Einwohnern verteilt auf etwa 1.064 Quadratkilometer bietet die Region eine Mischung aus ländlichen Gemeinden und größeren Orten. Die größten Gemeinden sind Ganderkesee mit über 31.000 Einwohnern, gefolgt von Wildeshausen, Wardenburg und Hude. Auch in kleineren Orten wie Dötlingen, Harpstedt oder Prinzhöfte kannst du das Coaching nutzen, da es vollständig online stattfindet und keine Anfahrtswege erforderlich sind.
So startest du mit dem Coaching
Zuerst vereinbarst du ein kostenloses Erstgespräch, in dem du klärst, ob das Coaching zu dir passt. Danach erhältst du die notwendigen Unterlagen per E-Mail und beantragst den AVGS bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter. Sobald der Gutschein bewilligt ist, beginnt das Coaching. Da es keine Präsenztermine gibt, kannst du flexibel von zu Hause aus teilnehmen. Die Maßnahme ist als „Heranführung an eine selbständige Tätigkeit“ nach § 45 SGB III anerkannt und wird von einem AZAV-zugelassenen Bildungsträger durchgeführt.
Für Gründerinnen und Gründer im Landkreis Oldenburg bedeutet das: Egal, ob du in einer der größeren Gemeinden wie Großenkneten oder Hatten lebst oder in einer kleineren wie Beckeln oder Winkelsett – das Coaching ist ohne lokale Einschränkungen verfügbar. Die zuständigen Stellen, also die Agentur für Arbeit Oldenburg-Wilhelmshaven und das Jobcenter Oldenburg, entscheiden über die Förderung. Da das Coaching online durchgeführt wird, spielt es keine Rolle, wo genau im Landkreis du dich befindest.

