Gründen im Landkreis Wesermarsch
Im Landkreis Wesermarsch erarbeitest du im Gründungscoaching deinen Businessplan und die Finanzplanung. Dazu gehören die Rentabilitätsvorschau und die Liquiditätsplanung, die zeigen, wie sich dein Vorhaben entwickeln soll. Am Ende liegt dir eine Stellungnahme vor, die du für den Antrag auf Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld benötigst. Das Coaching findet ausschließlich online statt, sodass du unabhängig von deinem Wohnort in Brake, Nordenham oder einer der kleineren Gemeinden teilnehmen kannst – ob in Elsfleth, Stadland oder Butjadingen.
Wer im Landkreis Wesermarsch zuständig ist
Wenn du Arbeitslosengeld beziehst, ist die Agentur für Arbeit Oldenburg-Wilhelmshaven für dich zuständig. Dort kannst du den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) beantragen, mit dem das Coaching bezahlt wird. Falls du Bürgergeld erhältst, wendest du dich an das Jobcenter Wesermarsch. Die Entscheidung, ob du den Gutschein bekommst, trifft allein die zuständige Stelle – entweder die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter. Beide Stellen prüfen auch, ob du Anspruch auf Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld hast.
Der Landkreis Wesermarsch erstreckt sich über rund 827 Quadratkilometer und zählt etwa 89.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Die größten Städte sind Nordenham, Brake und Elsfleth, gefolgt von Gemeinden wie Berne, Lemwerder und Ovelgönne. Da das Coaching online durchgeführt wird, spielt es keine Rolle, ob du in einer größeren Stadt oder einer kleineren Gemeinde lebst. Die Anbindung an Bremen, Bremerhaven oder die angrenzenden Landkreise wie Ammerland oder Friesland ist für die Teilnahme nicht erforderlich.
Wie du das Coaching beginnst
Zuerst vereinbarst du ein kostenloses Erstgespräch, in dem geklärt wird, ob das Coaching zu deinem Vorhaben passt. Anschließend erhältst du Unterlagen per E-Mail, mit denen du den AVGS bei deiner Vermittlungsfachkraft beantragst. Sobald der Gutschein bewilligt ist, beginnt das Coaching. Da es keine Termine vor Ort gibt, kannst du die Gespräche flexibel in deinen Alltag einplanen. Der Bildungsträger ist AZAV-zertifiziert und führt die Maßnahme „Heranführung an eine selbständige Tätigkeit“ nach § 45 SGB III durch.

