Gründen im Landkreis Schaumburg
Dein Businessplan für den Landkreis Schaumburg
Am Ende des Coachings liegen dein Businessplan und die Finanzplanung vor – mit Rentabilitäts- und Liquiditätsberechnungen. Außerdem erhältst du die Stellungnahme einer unabhängigen fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit deiner Gründung. Diese Stellungnahme brauchst du für den Antrag auf Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld. Die GRÜNDERgo sorgt dafür, dass du sie im Rahmen des Coachings kostenlos bekommst. Ohne das Coaching kostet sie oft 150 bis 300 Euro.
Das Coaching wird von einem AZAV-zugelassenen Bildungsträger durchgeführt. Es findet ausschließlich online per Video statt und umfasst die Maßnahme „Heranführung an eine selbständige Tätigkeit“ nach § 45 SGB III. Für dich ist es kostenlos, wenn du einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter erhältst.
So startest du im Landkreis Schaumburg
Im Landkreis Schaumburg ist das Jobcenter Schaumburg für dich zuständig, wenn du Bürgergeld beziehst. Falls du Arbeitslosengeld I erhältst, wendest du dich an die Agentur für Arbeit Hameln. Dort entscheidet deine Vermittlungsfachkraft, ob du einen AVGS für das Gründungscoaching bekommst. Der Gutschein wird von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter bezahlt.
Wenn du Arbeitslosengeld I beziehst, kannst du zusätzlich den Gründungszuschuss beantragen. Beim Bürgergeld kommt das Einstiegsgeld infrage. Ob du eine Förderung erhältst, entscheidet allein die zuständige Stelle. Im Coaching wird der Antrag vorbereitet, einschließlich der notwendigen Unterlagen.
Der Ablauf ist einfach: Nach einem kostenlosen Erstgespräch erhältst du die Unterlagen per E-Mail. Sobald der AVGS vorliegt, beginnt das Coaching. Alles findet online statt – es gibt keine Termine vor Ort. So kannst du dich voll auf deine Gründung konzentrieren, egal ob du in Rinteln, Stadthagen oder einer kleineren Gemeinde im Landkreis lebst.

