Gründen im Landkreis Kusel
Wer ist für dich zuständig – Agentur für Arbeit oder Jobcenter Kusel?
Wenn du im Landkreis Kusel lebst und dich selbständig machen möchtest, hängt dein erster Schritt davon ab, ob du Arbeitslosengeld oder Bürgergeld beziehst. Für Arbeitslosengeld ist die Agentur für Arbeit Kaiserslautern-Pirmasens zuständig. Dort kannst du auch den Gründungszuschuss beantragen. Falls du Bürgergeld erhältst, ist das Jobcenter Kusel dein Ansprechpartner, das über das Einstiegsgeld entscheidet. Beide Stellen können dir einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ausstellen, mit dem du ein Gründungscoaching ohne eigene Kosten in Anspruch nehmen kannst. Ob du den Gutschein bekommst, entscheidet allein die zuständige Behörde.
Das Coaching findet ausschließlich online statt und wird von der GRÜNDERgo GmbH durchgeführt, einem zugelassenen Bildungsträger. Im Einzelcoaching erarbeitest du deinen Businessplan sowie die Finanzplanung, die Rentabilität und Liquidität deines Vorhabens. Falls du später einen Antrag auf Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld stellst, ist eine fachkundige Stellungnahme zur Tragfähigkeit deines Vorhabens erforderlich. Im Coaching arbeitest du mit deinem Coach an einem Geschäftskonzept, das darauf ausgerichtet ist, die Prüfung einer fachkundigen Stelle zu bestehen. Die Stellungnahme selbst ist für dich inklusive und kommt bewusst von einer unabhängigen fachkundigen Stelle, nie von deinem eigenen Coach. Merkt die Stelle noch Lücken an, arbeitest du sie mit deinem Coach nach. So hat dein Antrag bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter das Gewicht einer neutralen Prüfung.
Gründungscoaching im Landkreis Kusel – so funktioniert es
Der Landkreis Kusel erstreckt sich über rund 574 Quadratkilometer und hat etwa 69.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Die größten Gemeinden sind Schönenberg-Kübelberg, Kusel und Waldmohr. Egal, ob du in einer der größeren Städte oder in einer kleineren Gemeinde wie Rammelsbach oder Konken lebst – das Online-Coaching ist bundesweit verfügbar und erfordert keine Termine vor Ort. Nach einem kostenlosen Erstgespräch erhältst du alle weiteren Unterlagen per E-Mail. Sobald du den AVGS von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter Kusel vorlegst, kann das Coaching beginnen.
Da das Coaching online stattfindet, bist du nicht auf lokale Angebote angewiesen. Die zuständigen Stellen im Landkreis Kusel – die Agentur für Arbeit Kaiserslautern-Pirmasens und das Jobcenter Kusel – sind deine ersten Anlaufpunkte, um zu klären, ob du einen AVGS erhalten kannst. Sie entscheiden auch, ob eine Förderung für dein Vorhaben infrage kommt.

