Gründen im Salzlandkreis
Wer ist für dich zuständig – Agentur für Arbeit oder Jobcenter Salzlandkreis?
Im Salzlandkreis hängt das davon ab, welche Leistung du bekommst. Wenn du Arbeitslosengeld erhältst, ist die Agentur für Arbeit Sachsen-Anhalt West für dich zuständig. Dort kannst du auch den Gründungszuschuss beantragen, falls du dich selbständig machen möchtest. Bekommst du Bürgergeld, ist das Jobcenter Salzlandkreis dein Ansprechpartner. Hier gibt es das Einstiegsgeld als mögliche Förderung für deine Gründung. Über beide Förderungen entscheidet allein die jeweilige Stelle – ob du sie bekommst und in welcher Höhe.
Das kostenlose Gründungscoaching wird mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) bezahlt. Den Gutschein beantragst du bei deiner Vermittlungsfachkraft. Ob er bewilligt wird, entscheidet ebenfalls die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter. Das Coaching findet ausschließlich online statt und ist für dich kostenlos, wenn der Gutschein genehmigt wird.
Online-Coaching für Gründerinnen und Gründer im Salzlandkreis
Der Salzlandkreis erstreckt sich über rund 1.437 Quadratkilometer und ist mit etwa 181.000 Einwohnerinnen und Einwohnern einer der größeren Kreise in Sachsen-Anhalt. Egal, ob du in Bernburg, Schönebeck, Aschersleben oder einer der kleineren Gemeinden wie Calbe oder Nienburg lebst – das Online-Coaching ist für dich erreichbar, ohne dass du vor Ort einen Termin vereinbaren musst. Im Coaching erarbeitest du deinen Businessplan und die Finanzplanung, die Rentabilität und Liquidität deines Vorhabens umfasst.
Für den Antrag auf Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld brauchst du eine fachkundige Stellungnahme zur Tragfähigkeit deiner Gründung. Im Coaching arbeitest du mit deinem Coach an einem Geschäftskonzept, das darauf ausgerichtet ist, die Prüfung einer fachkundigen Stelle zu bestehen. Die Stellungnahme selbst ist für dich inklusive und kommt bewusst von einer unabhängigen fachkundigen Stelle, nie von deinem eigenen Coach. Merkt die Stelle noch Lücken an, arbeitest du sie mit deinem Coach nach. So hat dein Antrag bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter das Gewicht einer neutralen Prüfung. Wie sie ausfällt, entscheidet allein diese Stelle. Das Coaching selbst wird von der GRÜNDERgo GmbH durchgeführt, einem AZAV-zugelassenen Bildungsträger, der die Maßnahme „Heranführung an eine selbständige Tätigkeit“ nach § 45 SGB III anbietet.
Der Ablauf ist einfach: Nach einem kostenlosen Erstgespräch erhältst du alle Unterlagen per E-Mail und beantragst den AVGS bei deiner Vermittlungsfachkraft. Sobald der Gutschein vorliegt, kann das Coaching beginnen.

