Gründen im Landkreis Stendal
Du willst dich im Landkreis Stendal selbständig machen und suchst Unterstützung für deinen Businessplan? Mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) kannst du ein Einzelcoaching nutzen, das dich durch die Vorbereitung führt. Der Gutschein wird von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter ausgestellt – je nachdem, ob du Arbeitslosengeld oder Bürgergeld erhältst. Im Coaching erarbeitest du Schritt für Schritt deine Geschäftsidee, die Finanzplanung und die Unterlagen, die du für den Antrag auf Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld brauchst. Im Coaching arbeitest du mit deinem Coach an einem Geschäftskonzept, das darauf ausgerichtet ist, die Prüfung einer fachkundigen Stelle zu bestehen. Die Stellungnahme selbst ist für dich inklusive und kommt bewusst von einer unabhängigen fachkundigen Stelle, nie von deinem eigenen Coach. Merkt die Stelle noch Lücken an, arbeitest du sie mit deinem Coach nach. So hat dein Antrag bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter das Gewicht einer neutralen Prüfung.
Wer ist für dich zuständig? Im Landkreis Stendal ist die Agentur für Arbeit Sachsen-Anhalt Nord für dich da, wenn du Arbeitslosengeld beziehst. Dort kannst du den AVGS beantragen und klären, ob du Anspruch auf den Gründungszuschuss hast. Falls du Bürgergeld erhältst, ist das Jobcenter Stendal deine Anlaufstelle. Hier wird entschieden, ob du das Einstiegsgeld bekommst und ob der Gutschein für das Coaching genehmigt wird. Beide Stellen prüfen individuell, ob eine Förderung in deinem Fall möglich ist.
Das Coaching findet ausschließlich online per Video statt, sodass du unabhängig von deinem Wohnort im Landkreis teilnehmen kannst – egal, ob du in Stendal, Tangermünde, Osterburg oder einer kleineren Gemeinde wie Schönhausen oder Seehausen lebst. Rund 107.000 Einwohnerinnen und Einwohner verteilen sich auf eine Fläche von etwa 2.436 Quadratkilometern, und das Angebot ist darauf ausgelegt, dass du keine langen Wege zurücklegen musst. Nach einem kostenlosen Erstgespräch erhältst du alle Unterlagen per E-Mail und kannst direkt mit der Beantragung des Gutscheins beginnen. Die Maßnahme ist AZAV-zertifiziert und wird als „Heranführung an eine selbständige Tätigkeit“ nach § 45 SGB III angeboten.
Da es im Coaching um deine individuelle Planung geht, gibt es keine festen Termine vor Ort. Du kannst die Gespräche flexibel mit deinem Coach abstimmen, ohne auf Öffnungszeiten oder Anfahrtswege achten zu müssen. Die Finanzplanung umfasst sowohl die Rentabilität als auch die Liquidität deines Vorhabens, sodass du eine fundierte Grundlage für deine Gründung hast. Ob der Gutschein bewilligt wird, entscheidet allein die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter – das Erstgespräch hilft dir, die nächsten Schritte zu klären.

