Gründen in Braunschweig
In Braunschweig und den angrenzenden Landkreisen leben rund 253.000 Einwohnerinnen und Einwohner auf einer Fläche von etwa 192 Quadratkilometern. Die Stadt ist von einer Vielzahl kleinerer Gemeinden und Städte umgeben, darunter Salzgitter, Gifhorn, Helmstedt, Peine und Wolfenbüttel. Wer hier den Schritt in die Selbständigkeit plant, muss nicht erst weite Wege zurücklegen oder sich auf lokale Angebote beschränken. Das Online-Coaching von ENDLICH GRÜNDEN ist bundesweit verfügbar und lässt sich flexibel in deinen Alltag integrieren. Egal, ob du im Zentrum von Braunschweig oder in einer der umliegenden Gemeinden wohnst – du kannst von überall aus teilnehmen, ohne Zeit für Anfahrten oder Terminabsprachen vor Ort zu verlieren.
Wer in Braunschweig für dich zuständig ist
In Braunschweig gibt es klare Zuständigkeiten, je nachdem, ob du Arbeitslosengeld oder Bürgergeld beziehst. Die Agentur für Arbeit Braunschweig-Goslar ist für alle zuständig, die Arbeitslosengeld erhalten. Hier kannst du auch den Gründungszuschuss beantragen, falls du dich selbständig machen möchtest. Wenn du Bürgergeld bekommst, ist das Jobcenter Braunschweig, Stadt dein Ansprechpartner. Dort wird über das Einstiegsgeld als mögliche Förderung entschieden. Beide Stellen prüfen, ob du einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) erhältst. Mit diesem Gutschein ist das Coaching für dich kostenlos. Sprich einfach deine Vermittlungsfachkraft an und frag nach der Maßnahme „Heranführung an eine selbständige Tätigkeit“.
Das Coaching findet ausschließlich online statt und umfasst die Erstellung deines Businessplans sowie die Finanzplanung. Dazu gehören die Rentabilitäts- und Liquiditätsberechnung, die dir helfen, deine Geschäftsidee strukturiert zu durchdenken. Falls du eine Förderung wie den Gründungszuschuss oder das Einstiegsgeld beantragst, ist eine fachkundige Stellungnahme zur Tragfähigkeit deines Vorhabens erforderlich. Im Coaching arbeitest du mit deinem Coach an einem Geschäftskonzept, das darauf ausgerichtet ist, die Prüfung einer fachkundigen Stelle zu bestehen. Die Stellungnahme selbst ist für dich inklusive und kommt bewusst von einer unabhängigen fachkundigen Stelle, nie von deinem eigenen Coach. Merkt die Stelle noch Lücken an, arbeitest du sie mit deinem Coach nach. So hat dein Antrag bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter das Gewicht einer neutralen Prüfung. Die Entscheidung über die Bewertung trifft allein diese Stelle, nicht dein Coach oder der Bildungsträger.
Der Ablauf ist unkompliziert: Nach einem kostenlosen Erstgespräch erhältst du alle weiteren Unterlagen per E-Mail. Sobald du den AVGS von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter vorlegst, kann das Coaching beginnen. So kannst du dich voll auf die Inhalte konzentrieren, ohne dich um organisatorische Hürden kümmern zu müssen.

