Gründen in Zweibrücken
Wer in Zweibrücken für dich zuständig ist
In Zweibrücken entscheidest du mit deiner aktuellen Situation, an welche Stelle du dich wendest. Die kreisfreie Stadt mit rund 33.000 Einwohnerinnen und Einwohnern erstreckt sich über etwa 71 Quadratkilometer. Wenn du Arbeitslosengeld beziehst, ist die Agentur für Arbeit Kaiserslautern-Pirmasens für dich zuständig. Dort kannst du den Gründungszuschuss beantragen, falls du den Schritt in die Selbständigkeit planst. Erhältst du Bürgergeld, ist das Jobcenter Zweibrücken, Stadt, deine Anlaufstelle. Hier gibt es das Einstiegsgeld als mögliche Förderung für Gründerinnen und Gründer.
Ob du einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) erhältst, hängt von der Entscheidung deiner Vermittlungsfachkraft ab. Sie prüft, ob das Coaching zu deiner Situation passt und ob der Gutschein genehmigt wird. Nur mit diesem Gutschein übernimmt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter die Kosten für das Einzelcoaching. Die Zuständigkeit bleibt klar: Die Agentur für Arbeit Kaiserslautern-Pirmasens ist für Arbeitslosengeld-Empfängerinnen und -Empfänger da, während das Jobcenter Zweibrücken, Stadt, Bürgergeld-Beziehende betreut.
Was das für Gründerinnen und Gründer in der Region bedeutet
Zweibrücken grenzt an den Landkreis Südwestpfalz und den Saarpfalz-Kreis. Für dich als Gründerin oder Gründer spielt das keine Rolle, denn das Coaching findet ausschließlich online statt. Du bist nicht auf lokale Angebote angewiesen und kannst das Einzelcoaching unabhängig von deinem Standort in Zweibrücken oder den angrenzenden Gebieten nutzen. Das gibt dir Flexibilität, da du keine Anfahrtswege oder Termine vor Ort einplanen musst.
Wie das Coaching in Zweibrücken für dich funktioniert
Das Coaching ist bundesweit verfügbar und wird online durchgeführt. Im Einzelcoaching erarbeitest du deinen Businessplan sowie die Finanzplanung, die Rentabilität und Liquidität deines Vorhabens umfasst. Dazu gehört auch die Vorbereitung der Unterlagen, die du für den Antrag auf Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld benötigst.
Im Coaching arbeitest du mit deinem Coach an einem Geschäftskonzept, das darauf ausgerichtet ist, die Prüfung einer fachkundigen Stelle zu bestehen. Die Stellungnahme selbst ist für dich inklusive und kommt bewusst von einer unabhängigen fachkundigen Stelle, nie von deinem eigenen Coach. Merkt die Stelle noch Lücken an, arbeitest du sie mit deinem Coach nach. So hat dein Antrag bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter das Gewicht einer neutralen Prüfung. Ob dein Vorhaben als tragfähig bewertet wird, entscheidet allein diese fachkundige Stelle.
Der erste Schritt ist ein kostenloses Erstgespräch, in dem du alle Fragen klärst. Danach beantragst du den AVGS bei deiner Vermittlungsfachkraft. Sobald der Gutschein vorliegt, kann das Coaching beginnen.

