Gründen im Hochtaunuskreis
Du wohnst in Bad Homburg, Oberursel oder einer anderen Stadt im Hochtaunuskreis und möchtest dich selbständig machen. Vielleicht hast du schon eine Idee, aber du fragst dich, wer für dich zuständig ist und wie du an ein kostenloses Coaching kommst. Im Hochtaunuskreis leben rund 242.000 Einwohnerinnen und Einwohner auf etwa 481 Quadratkilometern. Hier sind die Agentur für Arbeit Bad Homburg und das Jobcenter Hochtaunuskreis die ersten Anlaufstellen, wenn du Arbeitslosengeld oder Bürgergeld beziehst und eine Förderung für deine Gründung suchst.
Wer entscheidet über dein Coaching? Wenn du Arbeitslosengeld erhältst, ist die Agentur für Arbeit Bad Homburg für dich zuständig. Dort kannst du einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) beantragen, der das Coaching abdeckt. Falls du Bürgergeld beziehst, wendest du dich an das Jobcenter Hochtaunuskreis. Beide Stellen entscheiden allein, ob sie den Gutschein ausstellen. Das Coaching selbst findet ausschließlich online statt – es gibt keine Termine vor Ort. So kannst du flexibel von zu Hause aus arbeiten, egal ob du in Königstein, Usingen oder Friedrichsdorf lebst.
Das Coaching wird von der GRÜNDERgo GmbH durchgeführt, einem AZAV-zugelassenen Bildungsträger. Im Rahmen der Maßnahme „Heranführung an eine selbständige Tätigkeit“ nach § 45 SGB III erarbeitest du mit deinem Coach deinen Businessplan und die Finanzplanung. Dazu gehören Rentabilitäts- und Liquiditätsberechnungen, die für deinen Antrag auf Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld wichtig sind. Im Coaching arbeitest du mit deinem Coach an einem Geschäftskonzept, das darauf ausgerichtet ist, die Prüfung einer fachkundigen Stelle zu bestehen. Die Stellungnahme selbst ist für dich inklusive und kommt bewusst von einer unabhängigen fachkundigen Stelle, nie von deinem eigenen Coach. Merkt die Stelle noch Lücken an, arbeitest du sie mit deinem Coach nach. So hat dein Antrag bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter das Gewicht einer neutralen Prüfung.

