Gründen im Landkreis Gießen
Wer ist für dich zuständig – Agentur für Arbeit oder Jobcenter Gießen?
Im Landkreis Gießen leben rund 268.000 Einwohnerinnen und Einwohner auf etwa 854 Quadratkilometern. Wenn du hier den Schritt in die Selbständigkeit planst, hängt dein erster Ansprechpartner davon ab, welche Leistung du beziehst. Bekommst du Arbeitslosengeld, ist die Agentur für Arbeit Gießen für dich zuständig. Sie entscheidet auch über den Gründungszuschuss, wenn du dich selbständig machen willst. Beziehst du Bürgergeld, ist das Jobcenter Gießen dein Ansprechpartner. Hier geht es um das Einstiegsgeld als mögliche Förderung für deine Gründung.
In beiden Fällen kannst du ein kostenloses Einzelcoaching nutzen, das von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter Gießen bezahlt wird. Dafür brauchst du einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS). Ob du ihn bekommst, entscheidet allein deine Vermittlungsfachkraft. Das Coaching findet ausschließlich online statt und hilft dir, dein Geschäftskonzept und die Finanzplanung zu erarbeiten. Es ist darauf ausgelegt, dass dein Vorhaben die Prüfung einer fachkundigen Stelle besteht.
Dein Weg zum Gründungscoaching im Landkreis Gießen
Der Landkreis Gießen umfasst Städte wie Gießen, Pohlheim, Lich oder Grünberg sowie kleinere Gemeinden wie Allendorf (Lumda) oder Rabenau. Egal, ob du in einer größeren Stadt oder einer ländlicheren Gegend lebst – das Coaching ist bundesweit online verfügbar und kommt ohne Termine vor Ort aus. Du brauchst nur einen Internetzugang und kannst von überall aus teilnehmen.
Im Coaching arbeitest du mit deinem Coach an einem Geschäftskonzept, das darauf ausgerichtet ist, die Prüfung einer fachkundigen Stelle zu bestehen. Die Stellungnahme selbst ist für dich inklusive und kommt bewusst von einer unabhängigen fachkundigen Stelle, nie von deinem eigenen Coach. Merkt die Stelle noch Lücken an, arbeitest du sie mit deinem Coach nach. So hat dein Antrag bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter das Gewicht einer neutralen Prüfung.
Der erste Schritt ist ein kostenloses Erstgespräch. Danach beantragst du den AVGS bei deiner Vermittlungsfachkraft. Sobald du den Gutschein hast, kann das Coaching beginnen. Es gibt keine Wartezeiten auf Termine vor Ort, weil alles digital abläuft. So kannst du dich voll auf deine Gründung konzentrieren, ohne lange Wege oder bürokratische Hürden.

