Gründen im Wetteraukreis
Wer ist für dich zuständig – Agentur für Arbeit oder Jobcenter Wetteraukreis?
Im Wetteraukreis entscheidet dein aktueller Leistungsbezug, an welche Stelle du dich wendest. Bekommst du Arbeitslosengeld, ist die Agentur für Arbeit Gießen für dich zuständig. Dort kannst du den Gründungszuschuss beantragen, wenn dein Vorhaben als tragfähig eingestuft wird. Falls du Bürgergeld erhältst, ist das Jobcenter Wetteraukreis deine Anlaufstelle. Hier gibt es das Einstiegsgeld als mögliche Förderung. Ob eine Förderung infrage kommt, hängt von deiner persönlichen Situation ab – die Entscheidung trifft allein die zuständige Behörde.
Das Coaching selbst ist für dich kostenlos, wenn du einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) erhältst. Den Gutschein beantragst du bei deiner Vermittlungsfachkraft. Ob er bewilligt wird, liegt im Ermessen der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters. Mit dem AVGS übernimmt die Behörde die Kosten für das Einzelcoaching, das vollständig online stattfindet.
Was das Coaching für Gründerinnen und Gründer im Wetteraukreis bedeutet
Der Wetteraukreis erstreckt sich über rund 1.099 Quadratkilometer und zählt etwa 312.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Die größten Städte sind Bad Vilbel, Bad Nauheim und Friedberg, doch auch in kleineren Gemeinden wie Nidda, Büdingen oder Butzbach leben Menschen, die sich selbständig machen möchten. Egal, ob du in einer der größeren Städte oder in einer ländlich geprägten Gemeinde lebst – das Coaching ist bundesweit online verfügbar und passt sich deinem Standort an.
Im Coaching arbeitest du mit deinem Coach an deinem Businessplan und der Finanzplanung. Dazu gehören die Rentabilitäts- und Liquiditätsberechnung, die für den Antrag auf Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld benötigt werden. Im Coaching arbeitest du mit deinem Coach an einem Geschäftskonzept, das darauf ausgerichtet ist, die Prüfung einer fachkundigen Stelle zu bestehen. Die Stellungnahme selbst ist für dich inklusive und kommt bewusst von einer unabhängigen fachkundigen Stelle, nie von deinem eigenen Coach. Merkt die Stelle noch Lücken an, arbeitest du sie mit deinem Coach nach. So hat dein Antrag bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter das Gewicht einer neutralen Prüfung.
Der Ablauf ist einfach: Nach einem kostenlosen Erstgespräch bekommst du alle Unterlagen per E-Mail. Sobald der AVGS bewilligt ist, beginnt das Coaching – ganz ohne Termine vor Ort. So kannst du dich auf dein Vorhaben konzentrieren, ohne lange Anfahrtswege oder Wartezeiten.

