Gründen im Landkreis Bergstraße
Du willst dich im Landkreis Bergstraße selbständig machen und suchst nach einer Förderung für dein Vorhaben? Der erste Schritt führt dich zu deiner Vermittlungsfachkraft bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter. Dort kannst du einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) beantragen. Mit diesem Gutschein nimmst du an einem Einzelcoaching teil, das dich auf die Gründung vorbereitet – ohne eigene Kosten für dich. Ob du den Gutschein erhältst, entscheidet allein die zuständige Stelle. Sie prüft, ob das Coaching zu deiner Situation passt und dir den Einstieg in die Selbständigkeit erleichtern kann.
Im Landkreis Bergstraße ist für dich entweder die Agentur für Arbeit Darmstadt oder das Jobcenter Bergstraße zuständig. Welche Stelle für dich die richtige ist, hängt davon ab, ob du Arbeitslosengeld oder Bürgergeld beziehst. Die Agentur für Arbeit unterstützt dich mit dem Gründungszuschuss, wenn du Arbeitslosengeld I erhältst. Das Jobcenter fördert dein Vorhaben mit dem Einstiegsgeld, wenn du Bürgergeld bekommst. Beide Stellen entscheiden unabhängig voneinander, ob sie dein Gründungsvorhaben fördern. Das Coaching selbst ist darauf ausgerichtet, die Anforderungen dieser Stellen zu erfüllen.
Dein Weg zum Gründungscoaching im Kreis Bergstraße
Der Landkreis Bergstraße erstreckt sich über rund 717 Quadratkilometer und ist Heimat für etwa 274.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Die größten Städte sind Bensheim, Viernheim, Lampertheim und Heppenheim (Bergstraße), aber auch kleinere Gemeinden wie Lorsch, Fürth oder Mörlenbach prägen das Bild der Region. Egal, ob du in einer der größeren Städte oder in einer der ländlicheren Gemeinden lebst – das Coaching findet ausschließlich online statt. Du brauchst also kein Büro vor Ort und kannst von überall aus teilnehmen, solange du eine stabile Internetverbindung hast. So sparst du dir lange Anfahrtswege und kannst die Termine flexibel in deinen Alltag einbauen.
Im Coaching arbeitest du mit deinem Coach an einem Geschäftskonzept, das darauf ausgerichtet ist, die Prüfung einer fachkundigen Stelle zu bestehen. Die Stellungnahme selbst ist für dich inklusive und kommt bewusst von einer unabhängigen fachkundigen Stelle, nie von deinem eigenen Coach. Merkt die Stelle noch Lücken an, arbeitest du sie mit deinem Coach nach. So hat dein Antrag bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter das Gewicht einer neutralen Prüfung. Dein Businessplan und die Finanzplanung entstehen Schritt für Schritt – von der Idee bis zur Umsetzung. Dabei geht es um Fragen wie: Wie sieht dein Angebot aus? Wer sind deine Kunden? Und wie stellst du sicher, dass dein Unternehmen rentabel wird?
Bevor es losgeht, vereinbarst du ein kostenloses Erstgespräch. Dort klärst du, ob das Coaching zu dir passt, und erhältst alle weiteren Informationen per E-Mail. Sobald du den AVGS-Gutschein von deiner Vermittlungsfachkraft erhalten hast, kann das Coaching beginnen. Die Förderung deckt die Kosten vollständig, sodass du dich ganz auf deine Gründung konzentrieren kannst.

