Gründen im Landkreis Altenburger Land
Gründen ohne lange Wege – das Online-Coaching fürs Altenburger Land
Im Landkreis Altenburger Land leben rund 88.000 Einwohnerinnen und Einwohner auf einer Fläche von etwa 570 Quadratkilometern. Die größten Städte sind Altenburg mit über 31.000 Menschen, gefolgt von Schmölln, Meuselwitz und Nobitz. Dazwischen liegen kleinere Gemeinden wie Rositz, Windischleuba oder Gerstenberg. Wer hier gründen möchte, kennt die Entfernungen zwischen den Orten – und weiß, dass sich Termine nicht immer einfach vor Ort wahrnehmen lassen. Das Online-Coaching von ENDLICH GRÜNDEN findet ausschließlich per Video statt, sodass du von überall aus teilnehmen kannst. Egal, ob du in Lucka, Gößnitz oder Posterstein wohnst, du brauchst nur einen Internetzugang und kannst die Termine flexibel in deinen Alltag einbauen.
Das Coaching richtet sich an Gründerinnen und Gründer, die einen Businessplan und eine Finanzplanung erarbeiten möchten. Dazu gehören die Bereiche Rentabilität und Liquidität. Bezahlt wird das Angebot mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters. Für dich ist es dann kostenlos. Ob du den Gutschein erhältst, entscheidet allein deine Vermittlungsfachkraft. Sie ist auch die erste Ansprechperson, wenn du Fragen zur Förderung hast.
Wer im Altenburger Land zuständig ist – und was das für dich bedeutet
Der Landkreis Altenburger Land grenzt an die Landkreise Mittelsachsen, Zwickau, Leipzig, Greiz sowie den Burgenlandkreis. Viele Gründerinnen und Gründer aus der Region arbeiten oder leben in der Nähe dieser Grenzen – doch für die Förderung ist allein die Zuständigkeit im eigenen Landkreis entscheidend. Hier ist das Jobcenter Altenburger Land für Bürgergeld-Empfänger zuständig, während die Agentur für Arbeit Thüringen Ost für Arbeitslosengeld-Bezieher verantwortlich ist. Dort kannst du auch den Gründungszuschuss beantragen, beim Jobcenter gibt es das Einstiegsgeld. Die Entscheidung über eine Förderung trifft immer die jeweilige Stelle.
Im Coaching arbeitest du mit deinem Coach an einem Geschäftskonzept, das darauf ausgerichtet ist, die Prüfung einer fachkundigen Stelle zu bestehen. Die Stellungnahme selbst ist für dich inklusive und kommt bewusst von einer unabhängigen fachkundigen Stelle, nie von deinem eigenen Coach. Merkt die Stelle noch Lücken an, arbeitest du sie mit deinem Coach nach. So hat dein Antrag bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter das Gewicht einer neutralen Prüfung. Diese Stellungnahme brauchst du, wenn du Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld beantragst. Wie sie ausfällt, liegt allein in der Hand der fachkundigen Stelle. Der erste Schritt ist ein kostenloses Erstgespräch. Danach bekommst du alle Unterlagen per E-Mail und kannst den Gutschein beantragen. Sobald er bewilligt ist, beginnt das Coaching.

