Gründen im Landkreis Weimarer Land
Im Landkreis Weimarer Land erarbeitest du mit dem Gründungscoaching deinen Businessplan und die Finanzplanung. Im Coaching arbeitest du mit deinem Coach an einem Geschäftskonzept, das darauf ausgerichtet ist, die Prüfung einer fachkundigen Stelle zu bestehen. Die Stellungnahme selbst ist für dich inklusive und kommt bewusst von einer unabhängigen fachkundigen Stelle, nie von deinem eigenen Coach. Merkt die Stelle noch Lücken an, arbeitest du sie mit deinem Coach nach. So hat dein Antrag bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter das Gewicht einer neutralen Prüfung. Die Unterlagen entstehen Schritt für Schritt, ohne dass du dafür ein Büro oder Termine vor Ort brauchst – egal, ob du in Apolda, Bad Berka oder einer kleineren Gemeinde wie Großheringen lebst.
Wer im Landkreis Weimarer Land zuständig ist
Ob du den AVGS bekommst, entscheidet allein die Agentur für Arbeit Thüringen Mitte oder das Jobcenter Weimarer Land. Wenn du Arbeitslosengeld erhältst, ist die Agentur für Arbeit deine Anlaufstelle. Dort kannst du auch den Gründungszuschuss beantragen. Falls du Bürgergeld beziehst, ist das Jobcenter Weimarer Land zuständig, das über das Einstiegsgeld entscheidet. Die Vermittlungsfachkraft prüft, ob der Gutschein für dich infrage kommt. Das Coaching selbst wird dann von der GRÜNDERgo GmbH durchgeführt, einem AZAV-zugelassenen Bildungsträger, der die Maßnahme „Heranführung an eine selbständige Tätigkeit“ nach § 45 SGB III anbietet.
Der Landkreis Weimarer Land erstreckt sich über rund 806 Quadratkilometer und zählt etwa 82.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Die größten Städte sind Apolda, Bad Sulza und Bad Berka, aber auch in kleineren Gemeinden wie Blankenhain, Mellingen oder Umpferstedt kannst du das Coaching nutzen. Da es bundesweit und online angeboten wird, spielt es keine Rolle, wo genau du wohnst. Die zuständigen Stellen – Agentur für Arbeit Thüringen Mitte und Jobcenter Weimarer Land – sind für alle Menschen im Landkreis dieselben, unabhängig davon, ob du in einer Stadt oder einer ländlich geprägten Gemeinde lebst.
So startest du mit dem Coaching
Zuerst vereinbarst du ein kostenloses Erstgespräch, in dem du erfährst, wie das Coaching abläuft. Danach bekommst du die Unterlagen per E-Mail und kannst den AVGS bei deiner Vermittlungsfachkraft beantragen. Sobald der Gutschein vorliegt, beginnt das Einzelcoaching. Wie sie ausfällt, entscheidet allein diese Stelle – nicht dein Coach. Das Coaching hilft dir, die Unterlagen für den Gründungszuschuss oder das Einstiegsgeld vorzubereiten, ohne dass du dafür Beratungen vor Ort in Anspruch nehmen musst.

