Gründen im Landkreis Greiz
Was am Ende des Coachings vorliegt
Wenn du im Landkreis Greiz den Schritt in die Selbständigkeit planst, erarbeitest du im Coaching deinen Businessplan und die Finanzplanung. Dazu gehören eine Rentabilitäts- und Liquiditätsvorschau, die zeigen, wie sich dein Vorhaben entwickeln soll. Falls du einen Antrag auf Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld stellst, ist außerdem eine fachkundige Stellungnahme zur Tragfähigkeit nötig. Im Coaching arbeitest du mit deinem Coach an einem Geschäftskonzept, das darauf ausgerichtet ist, die Prüfung einer fachkundigen Stelle zu bestehen. Die Stellungnahme selbst ist für dich inklusive und kommt bewusst von einer unabhängigen fachkundigen Stelle, nie von deinem eigenen Coach. Merkt die Stelle noch Lücken an, arbeitest du sie mit deinem Coach nach. So hat dein Antrag bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter das Gewicht einer neutralen Prüfung.
Das Coaching findet ausschließlich online per Video statt. Es gibt keine Termine vor Ort, und du brauchst kein Büro in Greiz oder einer der anderen Gemeinden wie Zeulenroda-Triebes, Weida oder Berga-Wünschendorf. Alle Unterlagen erhältst du per E-Mail, und die Gespräche passen sich deinem Zeitplan an.
Wer im Landkreis Greiz für dich zuständig ist
Im Landkreis Greiz leben rund 94.000 Einwohnerinnen und Einwohner auf etwa 846 Quadratkilometern. Wenn du Arbeitslosengeld beziehst, ist die Agentur für Arbeit Thüringen Ost für dich zuständig. Dort kannst du auch den Gründungszuschuss beantragen. Falls du Bürgergeld erhältst, ist das Jobcenter Greiz dein Ansprechpartner, und hier geht es um das Einstiegsgeld. Beide Stellen entscheiden allein, ob sie dir einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ausstellen. Mit diesem Gutschein ist das Coaching für dich kostenlos.
Die Vermittlungsfachkraft in der Agentur für Arbeit oder im Jobcenter ist die erste Anlaufstelle. Sie klärt mit dir, ob der Gutschein infrage kommt. Das Coaching selbst wird von der GRÜNDERgo GmbH durchgeführt, einem AZAV-zugelassenen Bildungsträger, der die Maßnahme „Heranführung an eine selbständige Tätigkeit“ nach § 45 SGB III anbietet. Ob du in Greiz, Ronneburg, Auma-Weidatal oder einer kleineren Gemeinde wie Brahmenau oder Kauern lebst, spielt keine Rolle – das Angebot gilt bundesweit und ist für alle gleich.
So geht es für dich weiter
Bevor das Coaching beginnt, gibt es ein kostenloses Erstgespräch. Dort erfährst du, welche Unterlagen du für den AVGS-Antrag brauchst und wie der Ablauf aussieht. Die Entscheidung, ob du den Gutschein erhältst, trifft allein die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter. Sobald der Gutschein vorliegt, startest du mit dem Coaching – ganz ohne Kosten für dich.

