Gründen im Landkreis Uckermark
Gründungscoaching ohne lange Anfahrten
Im Landkreis Uckermark leben rund 117.000 Einwohnerinnen und Einwohner auf einer Fläche von etwa 3.081 Quadratkilometern. Zwischen Schwedt/Oder, Prenzlau, Templin und den kleineren Gemeinden liegen oft weite Strecken. Wer sich selbständig machen möchte, spart sich mit einem Online-Coaching die Fahrt zu Beratungsterminen. Das Coaching findet ausschließlich per Video statt – du brauchst kein Büro vor Ort und kannst von überall aus teilnehmen, solange du eine stabile Internetverbindung hast.
Das Einzelcoaching wird von der GRÜNDERgo GmbH angeboten, einem zugelassenen Bildungsträger. Es richtet sich an Gründerinnen und Gründer, die ihren Businessplan und ihre Finanzplanung erarbeiten möchten. Im Coaching geht es um die Fragen, die für deinen Antrag auf Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld wichtig sind. Du arbeitest mit deinem Coach an einem Geschäftskonzept, das darauf ausgerichtet ist, die Prüfung einer fachkundigen Stelle zu bestehen. Im Coaching arbeitest du mit deinem Coach an einem Geschäftskonzept, das darauf ausgerichtet ist, die Prüfung einer fachkundigen Stelle zu bestehen. Die Stellungnahme selbst ist für dich inklusive und kommt bewusst von einer unabhängigen fachkundigen Stelle, nie von deinem eigenen Coach. Merkt die Stelle noch Lücken an, arbeitest du sie mit deinem Coach nach. So hat dein Antrag bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter das Gewicht einer neutralen Prüfung. Merkt die Stelle noch Lücken an, arbeitest du sie mit deinem Coach nach. So hat dein Antrag bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter das Gewicht einer neutralen Prüfung.
Wer zahlt das Coaching im Landkreis Uckermark?
Das Coaching wird mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) bezahlt, den du bei deiner Vermittlungsfachkraft beantragst. Ob du den Gutschein erhältst, entscheidet allein die Agentur für Arbeit Eberswalde oder das Jobcenter Uckermark. Wenn du Arbeitslosengeld beziehst, ist die Agentur für Arbeit Eberswalde für dich zuständig. Beantragst du Bürgergeld, wendest du dich an das Jobcenter Uckermark. Dort kannst du auch nach einer Förderung für dein Vorhaben fragen – die Entscheidung darüber trifft die jeweilige Stelle.
Der erste Schritt ist ein kostenloses Erstgespräch, in dem du klärst, ob das Coaching zu dir passt. Danach erhältst du Unterlagen per E-Mail und reichst den Gutschein ein. Sobald er bewilligt ist, beginnt das Coaching. Es gibt keine Wartezeiten durch lange Anfahrten oder Terminengpässe vor Ort – du startest, sobald dein Gutschein vorliegt.

