Gründen im Rhein-Neckar-Kreis
Du wohnst in Weinheim, Sinsheim oder einer anderen Stadt im Rhein-Neckar-Kreis und möchtest dich selbständig machen. Vielleicht hast du schon eine Idee, aber du weißt nicht, wie du den Businessplan aufbaust oder welche Schritte als Nächstes anstehen. Oder du bist unsicher, ob deine Finanzplanung realistisch ist. Im Rhein-Neckar-Kreis gibt es klare Anlaufstellen, die dich unterstützen – und ein Coaching, das du online absolvieren kannst, ohne vor Ort Termine wahrnehmen zu müssen.
Wer ist für dich zuständig? Im Rhein-Neckar-Kreis leben rund 559.000 Einwohnerinnen und Einwohner auf einer Fläche von etwa 1.061 Quadratkilometern. Die größten Städte sind Weinheim, Sinsheim und Wiesloch, aber auch in kleineren Gemeinden wie Heddesheim oder Plankstadt starten Menschen regelmäßig in die Selbständigkeit. Egal, ob du in Hockenheim, Eppelheim oder Neckargemünd lebst: Zuständig für dich ist entweder die Agentur für Arbeit Heidelberg, wenn du Arbeitslosengeld beziehst, oder das Jobcenter Rhein-Neckar-Kreis, wenn du Bürgergeld erhältst. Diese Stellen entscheiden auch, ob du einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) bekommst, mit dem du ein Gründungscoaching bezahlen kannst.
Das Coaching wird online per Video durchgeführt und umfasst die Erstellung deines Businessplans sowie die Finanzplanung. Dazu gehören die Rentabilitäts- und Liquiditätsberechnung. Falls du einen Antrag auf Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld stellst, ist eine fachkundige Stellungnahme zur Tragfähigkeit deines Vorhabens erforderlich. Im Coaching arbeitest du mit deinem Coach an einem Geschäftskonzept, das darauf ausgerichtet ist, die Prüfung einer fachkundigen Stelle zu bestehen. Die Stellungnahme selbst ist für dich inklusive und kommt bewusst von einer unabhängigen fachkundigen Stelle, nie von deinem eigenen Coach. Merkt die Stelle noch Lücken an, arbeitest du sie mit deinem Coach nach. So hat dein Antrag bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter das Gewicht einer neutralen Prüfung. Ob dein Vorhaben als tragfähig bewertet wird, entscheidet allein diese Stelle.

