Gründen im Rhein-Pfalz-Kreis
Wenn du im Rhein-Pfalz-Kreis den Schritt in die Selbständigkeit planst, hängt dein erster Ansprechpartner davon ab, welche Leistung du beziehst. Bekommst du Arbeitslosengeld, ist die Agentur für Arbeit Ludwigshafen für dich zuständig. Dort kannst du auch den Gründungszuschuss beantragen, wenn dein Vorhaben tragfähig ist. Beziehst du Bürgergeld, wendest du dich an das Jobcenter Vorderpfalz-Ludwigshafen. Hier gibt es das Einstiegsgeld als mögliche Förderung. Beide Stellen entscheiden unabhängig voneinander, ob eine Unterstützung für dich infrage kommt – und ob du einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) erhältst, mit dem das Coaching bezahlt wird.
Dein Weg zum Coaching – wer entscheidet im Rhein-Pfalz-Kreis? Die Vermittlungsfachkraft in der Agentur für Arbeit oder im Jobcenter prüft, ob das Coaching zu deiner Situation passt. Sie entscheidet, ob es den AVGS gibt, und stellt ihn aus, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Mit diesem Gutschein kannst du das Einzelcoaching starten, das komplett online per Video stattfindet. Ein Büro oder Termine vor Ort gibt es nicht – das Coaching ist bundesweit möglich und wird von der GRÜNDERgo GmbH durchgeführt, einem zugelassenen Bildungsträger nach § 45 SGB III.
Im Coaching erarbeitest du deinen Businessplan und die Finanzplanung, also die Rentabilität und Liquidität deines Vorhabens. Falls du den Gründungszuschuss oder das Einstiegsgeld beantragen möchtest, brauchst du eine fachkundige Stellungnahme zur Tragfähigkeit. Die GRÜNDERgo stellt diese nicht selbst aus, sorgt aber dafür, dass du sie im Rahmen des Coachings kostenlos von einer unabhängigen Stelle erhältst. Ohne Coaching kostet eine solche Stellungnahme oft zwischen 150 und 300 Euro.
Der Ablauf ist einfach: Nach einem kostenlosen Erstgespräch bekommst du die nötigen Unterlagen per E-Mail. Sobald du den AVGS hast, kann das Coaching beginnen. Ob du in Schifferstadt, Mutterstadt oder einer der kleineren Gemeinden wie Altrip oder Dannstadt-Schauernheim lebst, spielt keine Rolle – das Angebot gilt für alle Einwohnerinnen und Einwohner im Rhein-Pfalz-Kreis.

