Gründen im Landkreis Bad Kreuznach
Der Landkreis Bad Kreuznach liegt im Norden von Rheinland-Pfalz und grenzt an sechs weitere Kreise. Mit einer Fläche von rund 864 Quadratkilometern und etwa 165.000 Einwohnerinnen und Einwohnern ist er eine der größeren Regionen im Bundesland. Wer hier den Schritt in die Selbständigkeit plant, findet im Landkreis klare Zuständigkeiten: Die Agentur für Arbeit Bad Kreuznach ist für Menschen mit Anspruch auf Arbeitslosengeld zuständig, das Jobcenter Bad Kreuznach für Bezieher von Bürgergeld. Beide Stellen können den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ausstellen, der ein kostenloses Gründungscoaching ermöglicht – vorausgesetzt, die Vermittlungsfachkraft hält es für sinnvoll und bewilligt den Antrag.
Wer im Landkreis Bad Kreuznach den Gutschein bekommt
Ob du den AVGS erhältst, hängt nicht davon ab, in welcher Stadt oder Gemeinde du lebst. Entscheidend ist allein, ob du Arbeitslosengeld I oder Bürgergeld beziehst und ob deine Vermittlungsfachkraft dein Gründungsvorhaben unterstützt. Im Landkreis Bad Kreuznach gibt es keine regionalen Unterschiede bei der Antragstellung: Die Agentur für Arbeit und das Jobcenter sind für alle Einwohnerinnen und Einwohner des Kreises zuständig. Das Coaching selbst findet ausschließlich online statt, sodass du unabhängig von deinem Wohnort teilnehmen kannst – ob in Bad Kreuznach, Kirn, Bad Sobernheim oder einer der kleineren Gemeinden.
Im Einzelcoaching erarbeitest du deinen Businessplan und die Finanzplanung, die Rentabilität und Liquidität deines Vorhabens abbildet. Falls du einen Antrag auf Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld stellst, ist eine fachkundige Stellungnahme zur Tragfähigkeit deines Plans erforderlich. Im Coaching arbeitest du mit deinem Coach an einem Geschäftskonzept, das darauf ausgerichtet ist, die Prüfung einer fachkundigen Stelle zu bestehen. Die Stellungnahme selbst ist für dich inklusive und kommt bewusst von einer unabhängigen fachkundigen Stelle, nie von deinem eigenen Coach. Merkt die Stelle noch Lücken an, arbeitest du sie mit deinem Coach nach. So hat dein Antrag bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter das Gewicht einer neutralen Prüfung. Die GRÜNDERgo GmbH als Bildungsträger stellt sie nicht selbst aus, sondern vermittelt den Kontakt zu einer solchen Stelle.
Das Coaching wird von der GRÜNDERgo GmbH durchgeführt, einem AZAV-zugelassenen Bildungsträger, der die Maßnahme „Heranführung an eine selbständige Tätigkeit“ nach § 45 SGB III anbietet. Es gibt keine Termine vor Ort, sondern ausschließlich Online-Sitzungen per Video. Der Ablauf beginnt mit einem kostenlosen Erstgespräch, in dem du die nächsten Schritte und die Unterlagen erhältst. Anschließend beantragst du den AVGS bei deiner zuständigen Stelle – entweder der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter Bad Kreuznach – und startest mit dem Coaching, sobald der Gutschein bewilligt ist.

