Gründen in Neustadt an der Weinstraße
Du willst dich in Neustadt an der Weinstraße selbständig machen und suchst nach dem ersten Schritt? Vielleicht hast du schon eine Idee, aber es ist unklar, wer dir weiterhilft oder wie du den Businessplan angehst. In einer Stadt mit rund 53.000 Einwohnerinnen und Einwohnern gibt es viele Möglichkeiten – doch wer ist für dich zuständig, wenn du Unterstützung bei der Gründung brauchst?
Wer entscheidet über deine Förderung in Neustadt an der Weinstraße?
Ob du eine Förderung für dein Vorhaben bekommst, hängt davon ab, ob du Arbeitslosengeld oder Bürgergeld erhältst. In Neustadt an der Weinstraße ist die Agentur für Arbeit Landau für dich zuständig, wenn du Arbeitslosengeld beziehst. Dort kannst du den Gründungszuschuss beantragen. Falls du Bürgergeld bekommst, ist das Jobcenter zuständig – entweder das Jobcenter Landau-Südliche Weinstraße oder das Jobcenter Deutsche Weinstraße. Beide Stellen entscheiden allein, ob sie dir einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ausstellen. Mit diesem Gutschein kannst du ein kostenloses Einzelcoaching nutzen, das dir bei der Vorbereitung deiner Selbständigkeit hilft.
Das Coaching findet ausschließlich online per Video statt und ist für dich kostenlos, wenn du den AVGS von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter erhältst. Du erarbeitest darin deinen Businessplan und die Finanzplanung, also die Rentabilität und Liquidität deines Vorhabens. Falls du später einen Antrag auf Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld stellst, ist eine fachkundige Stellungnahme zur Tragfähigkeit deines Plans erforderlich. Im Coaching arbeitest du mit deinem Coach an einem Geschäftskonzept, das darauf ausgerichtet ist, die Prüfung einer fachkundigen Stelle zu bestehen. Die Stellungnahme selbst ist für dich inklusive und kommt bewusst von einer unabhängigen fachkundigen Stelle, nie von deinem eigenen Coach. Merkt die Stelle noch Lücken an, arbeitest du sie mit deinem Coach nach. So hat dein Antrag bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter das Gewicht einer neutralen Prüfung.
So startest du dein Coaching – ohne Umwege
Der erste Schritt ist ein kostenloses Erstgespräch, in dem du klärst, ob das Coaching zu dir passt. Danach bekommst du alle Unterlagen per E-Mail und kannst den AVGS bei deiner Vermittlungsfachkraft beantragen. Sobald der Gutschein bewilligt ist, beginnt das Coaching. Da es online stattfindet, bist du nicht an Termine vor Ort gebunden und kannst flexibel von Neustadt an der Weinstraße aus teilnehmen. Wichtig ist nur, dass du den Gutschein von der zuständigen Stelle erhältst – denn ohne ihn ist das Coaching nicht möglich.

