Gründen im Rhein-Lahn-Kreis
Du willst dich im Rhein-Lahn-Kreis selbständig machen und suchst nach einer Förderung für dein Vorhaben? Der erste Schritt führt dich zu deiner Vermittlungsfachkraft bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter. Dort kannst du einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) beantragen, der das Gründungscoaching vollständig abdeckt. Ob du den Gutschein erhältst, entscheidet allein die zuständige Stelle – die Agentur für Arbeit, wenn du Arbeitslosengeld beziehst, oder das Jobcenter, wenn du Bürgergeld bekommst. Mit dem AVGS in der Hand kannst du direkt mit dem Coaching starten, ohne eigene Kosten zu tragen.
Wer ist für dich zuständig? Im Rhein-Lahn-Kreis leben rund 126.000 Einwohnerinnen und Einwohner auf einer Fläche von etwa 781 Quadratkilometern. Die größten Städte sind Lahnstein, Diez und Bad Ems, aber auch in kleineren Gemeinden wie Nassau, Nastätten oder Katzenelnbogen kannst du dich selbständig machen. Egal, ob du in einer der größeren Städte oder in einer ländlich geprägten Gemeinde wohnst – das Coaching findet online statt und ist damit unabhängig von deinem Standort im Kreis. Die zuständigen Stellen für deine Förderung sind das Jobcenter Rhein-Lahn-Kreis, wenn du Bürgergeld beziehst, oder die Agentur für Arbeit Rhein-Wied-Westerwald, wenn du Arbeitslosengeld erhältst.
Der Rhein-Lahn-Kreis grenzt an mehrere andere Landkreise und Städte, darunter der Rheingau-Taunus-Kreis, der Landkreis Limburg-Weilburg und die Stadt Koblenz. Diese Nähe zu anderen Regionen kann für Gründerinnen und Gründer Vorteile bieten, etwa bei der Suche nach Kunden oder Lieferanten. Allerdings spielt das für dein Coaching keine Rolle, da es bundesweit und ausschließlich online angeboten wird. Du brauchst kein Büro vor Ort – alles läuft per Video, flexibel und ohne Anfahrtswege.
Im Coaching erarbeitest du deinen Businessplan und die Finanzplanung, die für den Antrag auf Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld erforderlich sind. Im Coaching arbeitest du mit deinem Coach an einem Geschäftskonzept, das darauf ausgerichtet ist, die Prüfung einer fachkundigen Stelle zu bestehen. Die Stellungnahme selbst ist für dich inklusive und kommt bewusst von einer unabhängigen fachkundigen Stelle, nie von deinem eigenen Coach. Merkt die Stelle noch Lücken an, arbeitest du sie mit deinem Coach nach. So hat dein Antrag bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter das Gewicht einer neutralen Prüfung. Wie sie ausfällt, liegt allein in deren Entscheidung. Das Coaching bereitet dich darauf vor, die Unterlagen für deine Förderung zusammenzustellen – von der Idee bis zur Antragstellung.

