Gründen im Westerwaldkreis
Wer ist für dich zuständig, wenn du im Westerwaldkreis gründen willst?
Ob du den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) bekommst, hängt davon ab, ob du Arbeitslosengeld oder Bürgergeld erhältst. Beim Arbeitslosengeld ist die Agentur für Arbeit Rhein-Wied-Westerwald deine Anlaufstelle. Dort kannst du auch den Gründungszuschuss beantragen, wenn du dich selbständig machen möchtest. Beim Bürgergeld ist das Jobcenter Westerwaldkreis zuständig. Hier gibt es das Einstiegsgeld als mögliche Förderung. In beiden Fällen entscheidet allein die zuständige Stelle, ob du eine Förderung erhältst.
Das Coaching selbst findet online statt – du brauchst also kein Büro oder einen Termin vor Ort. Es wird vollständig von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter bezahlt, wenn du den AVGS erhältst. So kannst du dich auf die Inhalte konzentrieren, ohne dir Gedanken über die Kosten machen zu müssen.
Was du im Westerwaldkreis für deine Gründung vorbereitest
Im Einzelcoaching erarbeitest du deinen Businessplan und die Finanzplanung. Dazu gehören die Rentabilitäts- und Liquiditätsberechnungen, die für deine Gründung wichtig sind. Im Coaching arbeitest du mit deinem Coach an einem Geschäftskonzept, das darauf ausgerichtet ist, die Prüfung einer fachkundigen Stelle zu bestehen. Die Stellungnahme selbst ist für dich inklusive und kommt bewusst von einer unabhängigen fachkundigen Stelle, nie von deinem eigenen Coach. Merkt die Stelle noch Lücken an, arbeitest du sie mit deinem Coach nach. So hat dein Antrag bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter das Gewicht einer neutralen Prüfung.
Der Westerwaldkreis erstreckt sich über rund 989 Quadratkilometer und umfasst Gemeinden wie Montabaur, Höhr-Grenzhausen oder Hachenburg, aber auch kleinere Orte wie Unnau, Hundsangen oder Wallmerod. Mit etwa 208.000 Einwohnerinnen und Einwohnern bietet die Region eine Mischung aus ländlicher Ruhe und guter Anbindung an angrenzende Kreise wie den Landkreis Altenkirchen, den Rhein-Lahn-Kreis oder die Stadt Koblenz. Für Gründerinnen und Gründer bedeutet das: Du kannst dich in einer überschaubaren Umgebung auf dein Vorhaben konzentrieren, ohne auf wichtige Infrastruktur verzichten zu müssen.
Da das Coaching ausschließlich online stattfindet, spielt es keine Rolle, ob du in einer größeren Stadt wie Westerburg oder in einer kleineren Gemeinde wie Dernbach oder Nauort lebst. Die zuständigen Stellen – die Agentur für Arbeit Rhein-Wied-Westerwald oder das Jobcenter Westerwaldkreis – sind für alle Menschen im Kreis gleichermaßen erreichbar. So kannst du die Schritte für deine Selbständigkeit planen, ohne lange Wege oder feste Termine vor Ort einplanen zu müssen.
Der erste Schritt ist ein kostenloses Erstgespräch. Danach erhältst du alle weiteren Unterlagen per E-Mail und kannst den AVGS bei deiner Vermittlungsfachkraft beantragen. Sobald der Gutschein vorliegt, beginnt das Coaching.

