Gründen in Mainz
Gründen ohne Pendeln – das Online-Coaching für Mainz und Umgebung
In Mainz und den angrenzenden Gebieten wie Wiesbaden, dem Landkreis Groß-Gerau oder Mainz-Bingen leben rund 225.000 Menschen auf einer Fläche von etwa 97 Quadratkilometern. Wer hier den Schritt in die Selbständigkeit plant, muss nicht erst lange Wege auf sich nehmen, um Unterstützung zu erhalten. Das Einzelcoaching findet ausschließlich online per Video statt, sodass du von überall aus teilnehmen kannst – ob aus der Stadt oder den umliegenden Gemeinden. Das spart Zeit und ermöglicht es dir, dich voll auf dein Gründungsvorhaben zu konzentrieren.
Das Coaching wird von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter bezahlt, wenn du einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) erhältst. Ob der Gutschein für dich infrage kommt, entscheidet allein deine Vermittlungsfachkraft. In Mainz ist dafür die Agentur für Arbeit Mainz zuständig, wenn du Arbeitslosengeld beziehst. Falls du Bürgergeld erhältst, wendest du dich an das Jobcenter Mainz, Stadt oder das Jobcenter Mainz-Bingen.
Zuständige Stellen in Mainz und was sie für dich tun
In Mainz gibt es klare Zuständigkeiten: Die Agentur für Arbeit Mainz ist für Menschen mit Anspruch auf Arbeitslosengeld zuständig, während das Jobcenter Mainz, Stadt oder das Jobcenter Mainz-Bingen für Bürgergeld-Bezieherinnen und -Bezieher verantwortlich ist. Beide Stellen können dir den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ausstellen, mit dem das Coaching finanziert wird. Der Gutschein ermöglicht es dir, das Coaching ohne eigene Kosten zu nutzen, sofern er bewilligt wird.
Die Entscheidung über den Gründungszuschuss (bei Arbeitslosengeld) oder das Einstiegsgeld (bei Bürgergeld) trifft ebenfalls allein die zuständige Stelle. Im Coaching erarbeitest du die Unterlagen, die für diese Anträge benötigt werden, darunter Businessplan und Finanzplanung. Im Coaching arbeitest du mit deinem Coach an einem Geschäftskonzept, das darauf ausgerichtet ist, die Prüfung einer fachkundigen Stelle zu bestehen. Die Stellungnahme selbst ist für dich inklusive und kommt bewusst von einer unabhängigen fachkundigen Stelle, nie von deinem eigenen Coach. Merkt die Stelle noch Lücken an, arbeitest du sie mit deinem Coach nach. So hat dein Antrag bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter das Gewicht einer neutralen Prüfung.
So startest du mit dem Coaching
Der erste Schritt ist ein kostenloses Erstgespräch, in dem du alle offenen Fragen klären kannst. Anschließend erhältst du die notwendigen Unterlagen per E-Mail und kannst den Gutschein bei deiner Vermittlungsfachkraft beantragen. Sobald der Gutschein vorliegt, kann das Coaching beginnen. Die Entscheidung, ob du den Gutschein erhältst, liegt allein bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.

