Gründen im Landkreis Cochem-Zell
Der erste Schritt: Dein Weg zum Gründungscoaching
Wenn du im Landkreis Cochem-Zell mit dem Gedanken spielst, dich selbständig zu machen, beginnt alles mit einem Gespräch bei deiner Vermittlungsfachkraft. Dort klärst du, ob du einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) bekommst. Dieser Gutschein ermöglicht dir ein kostenloses Einzelcoaching, in dem du deinen Businessplan und die Finanzplanung erarbeitest. Ob du den Gutschein erhältst, entscheidet allein die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter – je nachdem, ob du Arbeitslosengeld oder Bürgergeld beziehst. Im Coaching geht es darum, deine Idee strukturiert aufzubereiten, ohne dass dir jemand verspricht, wie tragfähig dein Vorhaben am Ende sein wird. Falls du später einen Antrag auf Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld stellst, ist eine fachkundige Stellungnahme zur Tragfähigkeit erforderlich. Im Coaching arbeitest du mit deinem Coach an einem Geschäftskonzept, das darauf ausgerichtet ist, die Prüfung einer fachkundigen Stelle zu bestehen. Die Stellungnahme selbst ist für dich inklusive und kommt bewusst von einer unabhängigen fachkundigen Stelle, nie von deinem eigenen Coach. Merkt die Stelle noch Lücken an, arbeitest du sie mit deinem Coach nach. So hat dein Antrag bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter das Gewicht einer neutralen Prüfung.
Das Coaching findet ausschließlich online per Video statt, sodass du von überall im Landkreis Cochem-Zell teilnehmen kannst. Ob du in Cochem, Zell (Mosel) oder einer der kleineren Gemeinden wie Ulmen, Kaisersesch oder Treis-Karden lebst – die Entfernung spielt keine Rolle. Der Landkreis erstreckt sich über rund 693 Quadratkilometer und zählt etwa 62.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Die größten Orte sind Cochem mit knapp 5.000 Menschen, gefolgt von Zell (Mosel) und Ulmen. Angrenzende Kreise sind Mayen-Koblenz, der Rhein-Hunsrück-Kreis, Bernkastel-Wittlich und die Vulkaneifel. Für dich bedeutet das: Du musst nicht extra in eine größere Stadt fahren, um Unterstützung zu bekommen. Alles, was du brauchst, ist ein Internetzugang und die Bereitschaft, dich mit deiner Gründungsidee auseinanderzusetzen.
Wer ist für dich zuständig?
Im Landkreis Cochem-Zell gibt es zwei Anlaufstellen, die für dich wichtig sind. Wenn du Arbeitslosengeld beziehst, ist die Agentur für Arbeit Koblenz-Mayen deine erste Adresse. Sie entscheidet nicht nur über den AVGS, sondern auch über den Gründungszuschuss, falls du ihn beantragen möchtest. Falls du Bürgergeld erhältst, ist das Jobcenter Cochem-Zell zuständig. Dort kannst du den AVGS beantragen und später das Einstiegsgeld als Förderung für deine Selbständigkeit. In beiden Fällen gilt: Die Entscheidung über eine Förderung liegt allein bei der jeweiligen Stelle. Deine Vermittlungsfachkraft berät dich, welche Möglichkeiten es gibt und wie du vorgehen kannst. Das Coaching selbst wird von der GRÜNDERgo GmbH durchgeführt, einem zugelassenen Bildungsträger, der die Maßnahme „Heranführung an eine selbständige Tätigkeit“ nach § 45 SGB III anbietet. Es ist ein Angebot, das dir hilft, deine Pläne konkret auszuarbeiten – ohne dass du dich um die Kosten kümmern musst.

