Gründen im Rhein-Hunsrück-Kreis
Gründungscoaching ohne lange Wege im Rhein-Hunsrück-Kreis
Im Rhein-Hunsrück-Kreis leben rund 107.000 Einwohnerinnen und Einwohner auf etwa 991 Quadratkilometern. Von Boppard bis Mastershausen, von Simmern bis Buch sind die Entfernungen oft weit, und wer sich selbständig machen will, hat wenig Zeit für Fahrten zu Beratungsterminen. Das Online-Coaching von ENDLICH GRÜNDEN spart dir diese Wege. Du nimmst von zu Hause oder deinem Büro aus teil, per Video, ohne Anreise. Das Coaching ist ein Angebot der GRÜNDERgo GmbH, einem AZAV-zugelassenen Bildungsträger. Es richtet sich an Gründerinnen und Gründer im gesamten Kreis – ob du in Kastellaun, Emmelshausen oder einer kleineren Gemeinde wie Riesweiler oder Tiefenbach lebst.
Die Maßnahme „Heranführung an eine selbständige Tätigkeit“ nach § 45 SGB III wird von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter bezahlt. Dafür brauchst du einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS). Der Gutschein macht das Coaching für dich kostenlos. Ob du ihn bekommst, entscheidet allein deine Vermittlungsfachkraft. Im Coaching erarbeitest du deinen Businessplan und die Finanzplanung, die du für den Antrag auf Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld benötigst. Im Coaching arbeitest du mit deinem Coach an einem Geschäftskonzept, das darauf ausgerichtet ist, die Prüfung einer fachkundigen Stelle zu bestehen. Die Stellungnahme selbst ist für dich inklusive und kommt bewusst von einer unabhängigen fachkundigen Stelle, nie von deinem eigenen Coach. Merkt die Stelle noch Lücken an, arbeitest du sie mit deinem Coach nach. So hat dein Antrag bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter das Gewicht einer neutralen Prüfung.
Wer im Rhein-Hunsrück-Kreis für dich zuständig ist
Wenn du Arbeitslosengeld beziehst, ist die Agentur für Arbeit Bad Kreuznach für dich zuständig. Dort kannst du auch den Gründungszuschuss beantragen. Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld wenden sich an das Jobcenter Rhein-Hunsrück-Kreis, das über das Einstiegsgeld entscheidet. Die Förderung ist nicht automatisch – ob und in welcher Höhe sie gewährt wird, liegt allein im Ermessen der jeweiligen Stelle. Deine Vermittlungsfachkraft prüft, ob der AVGS für dich infrage kommt. Der erste Schritt ist ein kostenloses Erstgespräch, in dem du klärst, ob das Coaching zu deinem Vorhaben passt. Danach erhältst du die Unterlagen per E-Mail und kannst den Gutschein beantragen.
Das Coaching findet ausschließlich online statt. Es gibt keine Termine vor Ort, und du brauchst kein Büro in deiner Nähe. So kannst du dich auf das konzentrieren, was für deine Gründung wichtig ist – egal, ob du in Oberwesel, Sohren oder einer anderen Gemeinde im Kreis lebst.

